Bearbeitet KV - Europäische Krankenversicherungskarte
Guten Tag,

Ich habe meinen Immatrikulationsantrag heute abgeschickt mit einer Kopie der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) als Versicherungsnachweis, weil ich zurzeit noch im Ausland wohne (Belgien). Kann ich von der Uni aus während des ganzen Studiums (d.h. mehrere Jahre) diese EKVK als Versicherungsbescheinigung gebrauchen, falls es von meiner belgischen Krankenkasse erlaubt ist? Ich überlege als Student mein Hauptwohnsitz in Belgien zu behalten. Dann kann ich anscheinend auch bei meiner belgischen Krankenkasse bleiben.

Vielen Dank im Voraus,
Klaas Van Ammel
Re: KV - Europäische Krankenversicherungskarte
Lieber Herr Van Ammel,

Als Versicherungsbescheinigung reicht Ihre Europäische Krankenversicherungskarte das ganze Studium über aus. Informieren Sie sich aber unbedingt bei Ihrer Krankenversicherung über den Umfang der medizinischen Leistungen, die Abrechnung und die Rückerstattung der Kosten im Falle einer medizinischen Behandlung in Deutschland.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: KV - Europäische Krankenversicherungskarte
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort
Klaas
Re: KV - Europäische Krankenversicherungskarte
Guten Tag,

Wie eher gesagt, habe ich schon eine Kopie meiner EKVK eingereicht mit meinem Immatrikulationsantrag. Nun habe ich vom Team Bewerbung und Zulassung eine E-Mail bekommen mit folgendem Inhalt (am 12.10.2016):
Sehr geehrte Studienbewerberin, sehr geehrter Studienbewerber,


die Prüfung Ihres Immatrikulationsantrages hat ergeben, dass es noch nicht zur Einschreibung an der Universität Hamburg kommen kann.

Ihrem Antrag fehlt: Die formgebundene Krankenversicherungsbescheinigung => http://www.uni-hamburg.de/kv

Achtung!
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie mit der Zulassung noch nicht Mitglied der Universität Hamburg geworden sind. Auch die Mitteilung der Matrikelnummer
und die Aushändigung einer vorläufigen Semesterbescheinigung ändern daran nichts.

Bitte reichen Sie unverzüglich die geforderten Unterlagen unter Angabe der Bew.-Nr. und des Studienganges nach.

Sie erhalten diese Aufforderung, weil uns die fehlende Unterlage NICHT vorliegt!

Sollten die fehlenden Unterlagen nicht bis zum 21. Oktober 2016 eingegangen sein, besteht kein Anspruch auf Einschreibung mehr!
Auf meinem Online Kontrollausdruck von 14.09.2016 ist Folgendes eingetragen:
  • Name der Krankenkasse: _EU-Krankenversicherung
    Betriebs-Nr.: EU-KV
Ich habe schon das Online Kontaktformular ausgefüllt und abgeschickt. Eine Antwort habe ich noch nicht erhalten. Um sicher zu sein und vielleicht schneller eine Antwort zu bekommen, habe ich das Problem hier auch gemeldet.

Mit freundlichen Grüßen
Klaas Van Ammel
Re: KV - Europäische Krankenversicherungskarte
Lieber Herr van Ammel,

Das Kontaktformular ist in diesem Fall der richtige Weg, da Ihre persönlichen Daten erforderlich sind, um nachsehen zu können, was an den Unterlagen, die Sie eingereicht haben, noch nicht ausreicht. Sie werden auf Ihre Nachricht über das Kontaktformular hin eine Rückmeldung erhalten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten