Bearbeitet Nachrückverfahren Lehramt für Sonderpädagogik
Guten Tag,

ich habe drei Fragen und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir diese beantworten können.

1. Sind die Nachrückverfahren für den Bachelorstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik schon abgeschlossen bzw. wann ist das der Fall?

2. Wann ist voraussichtlich mit den Ergebnissen von Studienplatzklagen zu rechnen?

3. Werden Härtefallkandidaten bei Vergleichsangeboten gegenüber anderen Klägern bevorzugt?

Vielen Dank und liebe Grüße,
Torben Schnick
Re: Nachrückverfahren Lehramt für Sonderpädagogik
Lieber Herr Schnick,

Die Nachrückverfahren in allen Studiengänge sind für das Wintersemester 2016/17 bereits abgeschlossen. Ihre weiteren beiden Fragen habe ich an das zuständige Team weitergegeben und melde mich zeitnah wieder hier mit einer Antwort.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Nachrückverfahren Lehramt für Sonderpädagogik
Lieber Herr Schnick,

Ich gehe davon aus, dass Sie sich in Ihrer zweiten Frage auf das einstweilige Rechtsschutzverfahren (also den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) beziehen und nicht tatsächlich das Klageverfahren meinen. Das Verwaltungsgericht hat in Kapazitätsstreitverfahren in den letzten Jahren im Regelfall in einstweiligen Rechtsschutzverfahren im Zeitraum Ende Oktober bis Mitte November die Entscheidungen getroffen, so dass das zuständige Team davon ausgeht, dass auch in diesem Jahr in diesem Zeitraum die Entscheidungen vorliegen.

In Hinsicht auf Ihre dritte Frage muss immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden. Es lässt sich nicht im Allgemeinen aber nicht sagen, dass Antragsteller/innen, die einen Härtefall geltend gemacht haben und abgelehnt wurden, und dann gerichtlichen Rechtsschutz nachsuchen, bei Vergleichsangeboten gegenüber denjenigen Antragsteller/innen per se bevorzugt werden, die im Übrigen wegen fehlender Kapazität (weil z.B. die Note der Hochschulzugangsberechtigung nicht ausreichte) abgelehnt wurden, und die dann gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Nachrückverfahren Lehramt für Sonderpädagogik
Liebe Frau Schelling,

vielen Dank für Ihre ausführlichen und hilfreichen Antworten!

Liebe Grüße,

Torben Schnick
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