Hallo nochmals,
ist es zwingend erforderlich den Ham Nat anzutreten, wenn man über die Wartezeit zugelassen wurde?
mfg
Hallo Intelli,
Wenn Sie einen Studienplatz über die Wartezeitquote (oder die Abiturbestenquote) von hochschulstart.de erhalten, nehmen Sie nicht an den Auswahlverfahren der Hochschulen teil und müssen daher für die Uni Hamburg auch nicht am HAM-Nat teilnehmen.
Beachten Sie aber, dass Sie bei einer Auswahl über die Wartezeitquote nicht automatisch an Ihrer Wunschhochschule zugelassen werden, sondern auf das Auswahlverfahren für einen Studienplatz noch die Ortsverteilung folgt, die in der Wartezeitquote von hochschulstart.de über so genannte Sozialkriterien erfolgt. Informationen zu diesen Kriterien und der Verteilung finden Sie hier: https://zv.hochschulstart.de/fileadmin/ ... er/m04.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie einen Studienplatz über die Wartezeitquote (oder die Abiturbestenquote) von hochschulstart.de erhalten, nehmen Sie nicht an den Auswahlverfahren der Hochschulen teil und müssen daher für die Uni Hamburg auch nicht am HAM-Nat teilnehmen.
Beachten Sie aber, dass Sie bei einer Auswahl über die Wartezeitquote nicht automatisch an Ihrer Wunschhochschule zugelassen werden, sondern auf das Auswahlverfahren für einen Studienplatz noch die Ortsverteilung folgt, die in der Wartezeitquote von hochschulstart.de über so genannte Sozialkriterien erfolgt. Informationen zu diesen Kriterien und der Verteilung finden Sie hier: https://zv.hochschulstart.de/fileadmin/ ... er/m04.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
ich kann mir nur vorstellen in hamburg an einer uni zu studieren (aus bestimmten familären gründen). Wie ist es dann geregelt mit dem Studienort...muss man während der Bewerbung angeben wo man Studieren möchte oder wird man automatisch an einer nächstgelegen uni zugelassen? Dieser Punkt ist mir irgendwie unklar...
Also nur damit ich es richtig verstehe...ich bewerbe mich für ein Studiengang mit mein Wunschort/orten und dann bekomme ich im falle einer zusage, noch den ort mitgeteilt für den ich ausgewählt wurde...Was ist wenn ich nur ein Ort angebe unzwar Hamburg? ISt dies möglich oder muss man weitere Orte angeben...
mfg
Also nur damit ich es richtig verstehe...ich bewerbe mich für ein Studiengang mit mein Wunschort/orten und dann bekomme ich im falle einer zusage, noch den ort mitgeteilt für den ich ausgewählt wurde...Was ist wenn ich nur ein Ort angebe unzwar Hamburg? ISt dies möglich oder muss man weitere Orte angeben...
mfg
Hallo Intelli,
Bei der Bewerbung über hochschulstart.de geben Sie für jede Quote (Abiturbeste, Wartezeit, Auswahlverfahren der Hochschulen) eine Rangliste von maximal 6 Hochschulen an, an denen Sie gern studieren möchten, in der Reihenfolge Ihrer Präferenz. Bei der Ortsverteilung wird dann geprüft, ob Sie an den Ort Ihrer ersten Wahl nach den oben genannten Kriterien verteilt werden können. Sollte eine Verteilung an den Ort Ihrer ersten Präferenz nicht möglich sein, werden der Reihe nach Ihre weiteren Präferenzen geprüft. Sofern Ihre familiären Gründe darin bestehen, dass Sie eine/n Ehepartner/in oder eingetragene/n Lebenspartner/in oder Kinder mit Wohnsitz in Hamburg haben, ist es gut möglich, dass in Ihrem Fall eine Verteilung nach Hamburg möglich ist, da dies dem 2. Auswahlkriterium in der Ortsverteilung nach Wartezeit entspricht. Weitere familiäre Gründe können in der Regel für das 3. Auswahlkriterium berücksichtigt werden. Für weitere Informationen hinsichtlich der Kriterien vgl. das oben verlinkte Merkblatt.
Sie können in Ihrer Präferenzliste auch nur einen Ort angeben - das hat aber zur Konsequenz, dass Sie den Studienplatz wieder verlieren, wenn eine Verteilung an diesen Ort nach den Kriterien nicht möglich ist. Vorteile bei der Ortsverteilung haben Sie nicht dadurch, dass Sie nur einen Ort angeben. Nur einen Ort anzugeben wäre also nur dann sinnvoll, wenn ein Studium an einem anderen Ort als Hamburg für Sie auf keinen Fall in Frage kommt, so dass Sie bei einer Verteilung an einen anderen Ort ohnehin auf den Studienplatz verzichten würden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Bei der Bewerbung über hochschulstart.de geben Sie für jede Quote (Abiturbeste, Wartezeit, Auswahlverfahren der Hochschulen) eine Rangliste von maximal 6 Hochschulen an, an denen Sie gern studieren möchten, in der Reihenfolge Ihrer Präferenz. Bei der Ortsverteilung wird dann geprüft, ob Sie an den Ort Ihrer ersten Wahl nach den oben genannten Kriterien verteilt werden können. Sollte eine Verteilung an den Ort Ihrer ersten Präferenz nicht möglich sein, werden der Reihe nach Ihre weiteren Präferenzen geprüft. Sofern Ihre familiären Gründe darin bestehen, dass Sie eine/n Ehepartner/in oder eingetragene/n Lebenspartner/in oder Kinder mit Wohnsitz in Hamburg haben, ist es gut möglich, dass in Ihrem Fall eine Verteilung nach Hamburg möglich ist, da dies dem 2. Auswahlkriterium in der Ortsverteilung nach Wartezeit entspricht. Weitere familiäre Gründe können in der Regel für das 3. Auswahlkriterium berücksichtigt werden. Für weitere Informationen hinsichtlich der Kriterien vgl. das oben verlinkte Merkblatt.
Sie können in Ihrer Präferenzliste auch nur einen Ort angeben - das hat aber zur Konsequenz, dass Sie den Studienplatz wieder verlieren, wenn eine Verteilung an diesen Ort nach den Kriterien nicht möglich ist. Vorteile bei der Ortsverteilung haben Sie nicht dadurch, dass Sie nur einen Ort angeben. Nur einen Ort anzugeben wäre also nur dann sinnvoll, wenn ein Studium an einem anderen Ort als Hamburg für Sie auf keinen Fall in Frage kommt, so dass Sie bei einer Verteilung an einen anderen Ort ohnehin auf den Studienplatz verzichten würden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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