Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe dieses Jahr leider keinen Studienplatz im Master Psychologie erhalten.Durch meine Bachelorarbeit habe ich letztendlich einen Bachelorabschluss erreicht, der um 0,2 besser war als der Schnitt mit dem ich mich für dieses Jahr beworben habe. Um mir ein Bild über die Chancen für nächstes Jahr zu machen, wüsste ich gerne bis zu welchem Rangplatz dieses Jahr im Master Psychologie zugelassen wurde und welcher Schnitt diesem Rangplatz entsprach.
Im telefonischen Service der "Studierende für Studierende" sagte mir jemand, dass es für den Master Psychologie keine Information über den NC Schnitt des letzten Jahres und auch diesen Jahres gibt, da noch andere Kriterien außer dem NC in die Rangreihenfolge einfließen.
Stimmt das und wenn ja, was spielt mit ein? Sind das die in §8 beschriebenen Kriterien und Verfahren? Wie sehen diese aus?
Ich lese überall, dass nur nach dem Schnitt des Bachelorabschlusses die Rangliste erstellt wird. In diesem Paragraph scheint es anders. Was stimmt jetzt?
" § 8 Auswahl nach dem Grad der Eignung und Motivation (1) Für die Auswahl nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 legen die Fakultäten für ihre Studiengänge nach Maßgabe des § 5 HZG in der Satzung nach § 10 Absatz 1 HZG die Kriterien und Verfahren fest, durch die der Grad der Eignung und Motivation der Bewerberin und des Bewerbers für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf bestimmt wird." (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -unizs.pdf)
Liebe Grüße
Liebe Maria,
Die Kriterien, von denen die Rede war, sind in der Tat die im §8 der Universitäts-Zulassungssatzung benannten Kriterien. Der §8 gilt für die Auswahl in allen Masterstudiengängen der Uni Hamburg, Über die Kriterien und Verfahren entscheiden dabei aber die Fakultäten, die die unterschiedlichen Masterstudiengänge anbieten selbst, d.h. hier gibt es sehr viele unterschiedliche Verfahren und Kriterien.
Dennoch ist auch die Information über die Auswahl im Masterstudiengang Psychologie, die Sie gefunden haben, richtig, da die Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft als einziges Auswahlkriterium die Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses heranzieht, d.h. den Grad der Eignung und Motivation wird für diesen Studiengang ausschließlich nach der Durchschnittsnote bestimmt: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf
Die Durchschnittsnote der/des Letztzugelassenen im vergangenen Zulassungsverfahren für den Masterstudiengang Psychologie betrug 1,4. Der Rangplatz des/der Letztzugelassenen aus dem diesjährigen Zulassungsverfahren ist für die Abschätzung Ihrer Chancen im nächsten Verfahren nicht von Bedeutung, da die Rangliste in jedem Verfahren neu erstellt wird. Im nächsten Verfahren kann die Rangplatzverteilung daher abhängig von der Zahl der Bewerbungen und den Durchschnittsnoten der Bewerber/innen vollkommen anders aussehen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Kriterien, von denen die Rede war, sind in der Tat die im §8 der Universitäts-Zulassungssatzung benannten Kriterien. Der §8 gilt für die Auswahl in allen Masterstudiengängen der Uni Hamburg, Über die Kriterien und Verfahren entscheiden dabei aber die Fakultäten, die die unterschiedlichen Masterstudiengänge anbieten selbst, d.h. hier gibt es sehr viele unterschiedliche Verfahren und Kriterien.
Dennoch ist auch die Information über die Auswahl im Masterstudiengang Psychologie, die Sie gefunden haben, richtig, da die Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft als einziges Auswahlkriterium die Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses heranzieht, d.h. den Grad der Eignung und Motivation wird für diesen Studiengang ausschließlich nach der Durchschnittsnote bestimmt: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf
Die Durchschnittsnote der/des Letztzugelassenen im vergangenen Zulassungsverfahren für den Masterstudiengang Psychologie betrug 1,4. Der Rangplatz des/der Letztzugelassenen aus dem diesjährigen Zulassungsverfahren ist für die Abschätzung Ihrer Chancen im nächsten Verfahren nicht von Bedeutung, da die Rangliste in jedem Verfahren neu erstellt wird. Im nächsten Verfahren kann die Rangplatzverteilung daher abhängig von der Zahl der Bewerbungen und den Durchschnittsnoten der Bewerber/innen vollkommen anders aussehen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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