Hallo,
Ich bin 18 Jahre alt und mache gerade ein staatlich gefördertes FSJ im Ausland.
Ich würde gerne zum Wintersemester 2017/18 Wirtschaftsingenieurswesen
studieren. Da ich nicht weiß, ob mein Abischnitt für eine Annahme über das
Notenverfahren ausreicht, wollte ich fragen, ob es Vergünstigungen für FSJ-ler gibt?
LG Till
Lieber Till,
Bei der Bewerbung für die Bachelorstudiengänge der Uni Hamburg werden im Auswahlverfahren nur die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und Ihre Wartezeit berücksichtigt - andere Kriterien finden keine Berücksichtigung. Ein FSJ absolviert zu haben, ist daher für die Bewerbung nicht von Vorteil.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Bei der Bewerbung für die Bachelorstudiengänge der Uni Hamburg werden im Auswahlverfahren nur die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und Ihre Wartezeit berücksichtigt - andere Kriterien finden keine Berücksichtigung. Ein FSJ absolviert zu haben, ist daher für die Bewerbung nicht von Vorteil.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
Gibt es denn die Möglichkeit durch das FSJ Wartesemester angerechnet zu bekommen?
LG Till
Gibt es denn die Möglichkeit durch das FSJ Wartesemester angerechnet zu bekommen?
LG Till
Lieber Till,
Wartesemester werden Ihnen in jedem Fall für die Zeit angerechnet, die seit Ihrem Abitur vergangen ist und in der Sie nicht an einer staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Was Sie in der Zeit getan haben, ist für die Anrechnung der Wartezeit unerheblich, auch ein FSJ wird aber natürlich als Wartezeit gezählt. Weitere Informationen zur Zulassung nach Wartezeit finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930660
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wartesemester werden Ihnen in jedem Fall für die Zeit angerechnet, die seit Ihrem Abitur vergangen ist und in der Sie nicht an einer staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Was Sie in der Zeit getan haben, ist für die Anrechnung der Wartezeit unerheblich, auch ein FSJ wird aber natürlich als Wartezeit gezählt. Weitere Informationen zur Zulassung nach Wartezeit finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930660
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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