Bearbeitet Anrechnung von Leistungen//Verkürzung Studium
Hallo Zusammen,
ich habe 2007 die Hochschulreife erreicht und im Anschluss daran eine kaufmännische Ausbildung "Industriekauffrau mit Zusatzqualifikation int. Wirtschaftsmanagement" abgeschlossen. Seit 2010 arbeite ich für ein Großhandelsunternehmen im Bereich Einkauf/Sondereinkauf als Einkäuferin.
Gerne möchte ich mich für das Wintersemester für den Studiengang "Betriebswirtschaftslehre B.Sc." bewerben.
Meine Frage ist, inwiefern meine Ausbildungsinhalte, meine Ausbildung im Gesamten, beziehungsweise meine Arbeitserfahrung angerechnet werden kann, um das Studium zu verkürzen? Welche Nachweise würden Sie hierfür benötigen?
Insgesamt würde ich gerne wissen, was überhaupt angerechnet wird für den besagten Studienbereich?

Vielen Dank & viele Grüße
ANR
Re: Anrechnung von Leistungen//Verkürzung Studium
Liebe Frau Rumez,

Anrechnungen von extern erbrachten Leistungen werden an der Uni Hamburg von den Fachbereichen, die die Studiengänge, für die die Leistungen angerechnet werden sollen, anbieten, selbst vorgenommen. Mit Ihrer Frage müssen Sie sich daher an die Fakultät für Betriebswirtschaft wenden, die den Studiengang B.Sc. Betriebswirtschaftslehre anbietet. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen an der Fakultät für Betriebswirtschaft finden Sie hier: https://www.bwl.uni-hamburg.de/service/ ... gteam.html

Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können aber ggf. eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen. Eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Anrechnung von Leistungen//Verkürzung Studium
Hallo!

Ich habe auch eine Frage zudem Anrechnnung von Leistungen. Ich bin bereits im 2. Fachsemester und würde mir aus meinem vorausgegangenen Studium noch etwas anrechnen lassen wollen. Gibt es da eine zeitliche Begrenzung oder kann ich das auch noch im 3. oder 4. Semester vornehmen lassen? Es geht vornehmlich um Anrechnungen im Wahlbereich.

Grüße, Mary
Re: Anrechnung von Leistungen//Verkürzung Studium
Liebe Mary,

Grundsätzlich gibt es für Anrechnungen keine zeitlichen Begrenzungen. Da der Prozess der Anrechnung aber in manchen Fällen etwas länger dauern kann, ist es ratsam, sich so früh wie möglich darum zu kümmern.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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