Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage zu der Zulassungsvoraussetzung für den Studiengang "Lehramt an beruflichen Schulen".
Als Voraussetzung steht dort ein Praktikumsjahr oder eine abgeschlossene Ausbildung.
Ich schwankte immer zwischen einer Bankausbildung und einem Studium für Lehramt.
Nun habe ich am 1.8.16 meine Ausbildung bei der Bank begonnen, doch nun schon gemerkt, dass ich unglaublich gerne Lehrerin werden möchte.
Jetzt wollte ich mich informieren, ob ich mich auch schon für nächstes Jahr für den Studiengang "Lehramt an beruflichen Schulen" bewerben kann oder, ob ich dafür eine abgeschlossene Ausbildung brauche.
Ich möchte auch nur Berufsschullehrerin werden und keine für Grundschule oder Gymnasium.
Ich hoffe, dass ist verständlich und Sie können mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus.
Hallo F511,
Ihre Ausbildung muss, um die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, abgeschlossen sein. Eventuell gibt es aber die Möglichkeit, Ihre begonnene Ausbildung als Praktikum anerkennen zu lassen. Anhand der Informationen in dem folgenden Merkblatt können Sie zunächst einmal prüfen, ob das, was Sie in Ihrer Ausbildung tun und tun werden, die Anforderungen an das Praktikum für die Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften erfüllt: https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisa ... haften.pdf Sollten die Anforderungen nicht erfüllt sein, besteht i.d.R. keine Möglichkeit der Anerkennung und Sie müssten noch ein vollständiges einjähriges Praktikum absolvieren, bevor Sie sich bewerben können. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Ausbildung die Anforderungen erfüllt, wenden Sie sich bitte mit weiteren Fragen dazu an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen der Uni Hamburg, da über die Anerkennung von Praktika dort entschieden wird. Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisa ... ntakt.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ihre Ausbildung muss, um die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, abgeschlossen sein. Eventuell gibt es aber die Möglichkeit, Ihre begonnene Ausbildung als Praktikum anerkennen zu lassen. Anhand der Informationen in dem folgenden Merkblatt können Sie zunächst einmal prüfen, ob das, was Sie in Ihrer Ausbildung tun und tun werden, die Anforderungen an das Praktikum für die Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften erfüllt: https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisa ... haften.pdf Sollten die Anforderungen nicht erfüllt sein, besteht i.d.R. keine Möglichkeit der Anerkennung und Sie müssten noch ein vollständiges einjähriges Praktikum absolvieren, bevor Sie sich bewerben können. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Ausbildung die Anforderungen erfüllt, wenden Sie sich bitte mit weiteren Fragen dazu an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen der Uni Hamburg, da über die Anerkennung von Praktika dort entschieden wird. Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisa ... ntakt.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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