Hallo,
ich studiere momentan Sozialökonomie im 1. Semester und musste leider feststellen, dass ich mich damit ein wenig verrannt habe. Ich habe lange überlegt und bin für mich zu der Entscheidung gekommen, dass ich mit dem Studiengang nicht glücklich werden würde und dass ich gerne Grundschullehramt studieren würde, was schon immer meine zweite Option war.
Nun stellen sich mir allerdings einige Fragen.
Ich kann das Grundschullehramts-Studium erst im WiSe 2017 aufnehmen und möchte gerne an einer Hochschule in Bayern studieren.
Allerdings würde ich mich trotz allem noch gerne für das 2. Semester (SoSe 2017) immatrikulieren, damit es mit der Familienkasse keine Probleme bezüglich des Kindergeldes gibt.
Hierzu ist meine Frage, ob eine Immatrikulation für das zweite Semester möglich ist, ohne dass ich am Ende des 1. Semesters die Prüfungen mitzuschreiben, da ich meine Zelte in HH dann schon jetzt abbrechen würde.
Meine zweite Frage bezieht sich auf den IGK (= Interdisziplinärer Grundkurs, eine Pflichtveranstaltung mit Anwesenheitspflicht). Ich habe schon mit dem Dozenten gesprochen und er hat mir gesagt, dass ich nur am Ende des zweiten Semesters durch diesen Kurs fallen kann, wenn ich die Hausarbeit nicht abgegeben habe. Sprich, wenn ich ab sofort den IGK nicht mehr besuchen würde, würde das kein Hindernis darstellen für die Immatrikulation im zweiten Semester.
Meine letzte Frage bezieht sich dann auf die Exmatrikulation, die ich ja durchführen muss, bevor ich mich zum WiSe 2017 erneut immatrikulieren kann an einer anderen Universität. Wie müsste ich das dann organisieren, dass das alles reibungslos läuft? Müsste ich mich sozusagen in HH exmatrikulieren, sobald ich die sichere Zusage einer anderen Universität habe? Oder wird die Exmatrikulation dann automatisch vollzogen, wenn ich durch den IGK gefallen bin nach Nichtabgabe der Hausarbeit?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!
Liebe ann.kathrin,
Eine Rückmeldung für das zweite Semester ist auch dann möglich, wenn Sie die Prüfungen am Ende des 1. Semesters nicht ablegen. Hier sollten Sie aber vorher mit dem Studienbüro Sozialökonomie klären, welche Konsequenzen es hat, wenn Sie die Prüfungen nicht ablegen und ob Sie sich von den Prüfungen abmelden müssen, damit diese nicht aufgrund von Nichterscheinen als nicht bestanden gewertet werden. Auch die Aussage Ihres Dozenten bezüglich des Interdisziplinären Grundkurses sollten Sie sich noch einmal vom Studienbüro bestätigen lassen.
Eine einmalig nicht bestandene Prüfung führt nicht automatisch zur Exmatrikulation - exmatrikuliert werden Sie nur dann, wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Darauf sollten Sie es aber nicht ankommen lassen, denn auch eine endgültig nicht bestandene Prüfung in einem Studiengang, den Sie nicht weiter studieren möchten, kann für ihr Weiterstudium in anderen Studiengängen problematisch sein. Besser ist es, wenn Sie sich, sobald Sie einen Studienplatz an einer anderen Hochschule erhalten haben, auf eigenen Wunsch exmatrikulieren. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine Rückmeldung für das zweite Semester ist auch dann möglich, wenn Sie die Prüfungen am Ende des 1. Semesters nicht ablegen. Hier sollten Sie aber vorher mit dem Studienbüro Sozialökonomie klären, welche Konsequenzen es hat, wenn Sie die Prüfungen nicht ablegen und ob Sie sich von den Prüfungen abmelden müssen, damit diese nicht aufgrund von Nichterscheinen als nicht bestanden gewertet werden. Auch die Aussage Ihres Dozenten bezüglich des Interdisziplinären Grundkurses sollten Sie sich noch einmal vom Studienbüro bestätigen lassen.
Eine einmalig nicht bestandene Prüfung führt nicht automatisch zur Exmatrikulation - exmatrikuliert werden Sie nur dann, wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Darauf sollten Sie es aber nicht ankommen lassen, denn auch eine endgültig nicht bestandene Prüfung in einem Studiengang, den Sie nicht weiter studieren möchten, kann für ihr Weiterstudium in anderen Studiengängen problematisch sein. Besser ist es, wenn Sie sich, sobald Sie einen Studienplatz an einer anderen Hochschule erhalten haben, auf eigenen Wunsch exmatrikulieren. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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