Bearbeitet Teilzeitstudium Jura
Hallo,
Ich habe eine Frage und zwar habe ich mich für Jura jetzt zum Sommersemester beworben. Da ich 30 Jahre alt bin und das Studium selbst finanzieren muss, würde ich gerne wissen, ob ich nach eventuellem Erhalt eines Studienplatzes dann einfach einen Antrag darauf stellen muss oder wie läuft das? Ist es die Regel das das Studium tatsächlich doppelt solange dadurch dauert oder ist es auch möglich früher fertig zu werden? Danke für die Mühe
Re: Teilzeitstudium Jura
Hallo Natrissa,

wenn Sie gerne in Teilzeit studieren möchten, müssen Sie den Antrag auf Teilzeitstudium schriftlich im Rahmen der Immatrikulation beim Team Bewerbung und Zulassung einreichen. Das Antragsformular steht Ihnen in Ihrem STiNE-Account zur Verfügung, Sie können das Teilzeitstudium aber auch formlos (jedoch unbedingt schriftlich) beantragen. In jedem Fall müssen Sie mit dem Antrag einen Nachweis über Ihre Erwerbstätigkeit einreichen (z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers).

Weitere Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie auch auf der folgenden Seite:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html oder auf den Seiten der Fakultät unter https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... tatus.html

In der Regel verlängern sich die Termine und Fristen der Hochschulprüfungsordnungen in der Weise, dass bei einem Teilzeitstudium ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. Ob Sie Ihr Studium trotz Beruftätigkeit schneller absolvieren, können wir Ihnen leider nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich zum Zeitpunkt des Studienbeginns an die Studienfachberatung der Rechtswissenschaft und lassen Sie sich hierzu bzw. zu einem individuellen Studienplan beraten.

Den Kontakt zur Studienfachberatung finden Sie unter https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... atung.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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