Hallo,
aufgrund der Geburt meines Kindes mache ich momentan ein Urlaubssemester. Ein Vollzeitstudium kommt im nächsten Semester noch nicht in Frage. Deswegen überlege ich noch ein Urlaubssemester zu beantragen. In der Prüfungsordnung steht, dass man nicht bestandene Prüfungen aus dem Vorsemester wiederholen kann. Gilt das nur für das Vorsemester oder könnte ich in dem Urlaubssemster auch Prüfungen wiederholen die aus anderen Semestern noch offen sind?
Mit freundlichen Grüßen
Zuletzt geändert von FelicitasC. am Di 23. Jul 2019, 09:28, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Felicitas,
diese Regelung bezieht sich nicht nur auf das Vorsemester. Sie können auch nicht bestandene Prüfungsleistungen aus den Semestern zuvor in Ihrem Urlaubssemester wiederholen.
Mit besten Grüßen,
BK
diese Regelung bezieht sich nicht nur auf das Vorsemester. Sie können auch nicht bestandene Prüfungsleistungen aus den Semestern zuvor in Ihrem Urlaubssemester wiederholen.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg