Hallo!
Ich studiere momentan im fünften Semester an der Uni Oldenburg, Englisch und Sport. Lehramtsform ist noch nicht endgültig entschieden, ob Gym oder Grundschule, tendiere aber zu Gymnasiallehramt. Zum Matser spiele ich mit dem Gedanken, nach Hamburg zu gehen.
Wie sieht es mit der Anrechnung der bisher erbrachten Leistungen aus? Die Zugangsvorraussetzungen erfülle ich meines Wissens sonst.
Über eine Antwort freue ich mich.
Liebe Grüße,
Jan Müller
Lieber Herr Müller,
Wenn Sie sich in Hamburg mit einem externen Bachelorabschluss für einen Master of Education-Studiengang bewerben möchten und Ihr Abschluss die Zugangsvoraussetzungen für einen der Hamburger Master of Education-Studiengänge erfüllt, müssen Sie sich über Anrechnungen von Leistungen keine Gedanken machen, da die Leistungen aus dem Bachelor nicht in diesem Sinne angerechnet werden. Sofern Ihr Abschluss die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, werden Ihre Leistungen aus dem Bachelor nach der Immatrikulation nicht noch einmal dahin gehend überprüft, ob sie mit den Leistungen der Hamburger Bachelorstudiengänge übereinstimmen, sondern es wird von der Gleichwertigkeit Ihres Bachelorstudiengangs mit den Hamburger Bachelorstudiengängen ausgegangen. Sie müssen also in keinem Fall im Master Leistungen aus dem Bachelor nachholen.
Da Sie schreiben, dass Ihr Lehramtstyp noch nicht fest steht: Überprüfen Sie bitte in jedem Fall vor einer Bewerbung an der Uni Hamburg, ob der Lehramtstyp Ihres Bachelorstudiengangs wirklich mit dem Lehramtstyp des gewünschten Master of Education-Studiengangs an der Uni Hamburg übereinstimmt und ob Sie eine Bescheinigung der Uni Oldenburg über einen übereinstimmenden Lehramtstyp erhalten können: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie sich in Hamburg mit einem externen Bachelorabschluss für einen Master of Education-Studiengang bewerben möchten und Ihr Abschluss die Zugangsvoraussetzungen für einen der Hamburger Master of Education-Studiengänge erfüllt, müssen Sie sich über Anrechnungen von Leistungen keine Gedanken machen, da die Leistungen aus dem Bachelor nicht in diesem Sinne angerechnet werden. Sofern Ihr Abschluss die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, werden Ihre Leistungen aus dem Bachelor nach der Immatrikulation nicht noch einmal dahin gehend überprüft, ob sie mit den Leistungen der Hamburger Bachelorstudiengänge übereinstimmen, sondern es wird von der Gleichwertigkeit Ihres Bachelorstudiengangs mit den Hamburger Bachelorstudiengängen ausgegangen. Sie müssen also in keinem Fall im Master Leistungen aus dem Bachelor nachholen.
Da Sie schreiben, dass Ihr Lehramtstyp noch nicht fest steht: Überprüfen Sie bitte in jedem Fall vor einer Bewerbung an der Uni Hamburg, ob der Lehramtstyp Ihres Bachelorstudiengangs wirklich mit dem Lehramtstyp des gewünschten Master of Education-Studiengangs an der Uni Hamburg übereinstimmt und ob Sie eine Bescheinigung der Uni Oldenburg über einen übereinstimmenden Lehramtstyp erhalten können: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo,
vielen Dank für die Antwort!
In Oldenburg studieren wir im Bachelor neben den beiden Fächern und einzelnen fachdidaktischen Seminaren (damit wäre die Zugangsvoraussetzung abgedeckt) auch einen Professionalisierungsbereich, in dem Pädagogik vorkommt - ist das quasi der Bereich der Erziehungswissenschaft?
Mich interessieren noch drei weitere Punkte:
Da ich Englisch studiere, muss ich in Niedersachsen einen Auslandsaufenthalt bis zur Masterarbeit nachweisen können - ist das in Hamburg ebenfalls der Fall? Auf der Seite des Faches kann ich keine Informationen entnehmen...
Zu der zweiten Frage:
Hier in Oldenburg studiere ich mit meiner Fächerkombination (Englisch, Sport) bis zum Bachelor lehramtsunspezifisch und muss mich erst zum Master entscheiden, ob Gymnasium oder zum Beispiel Grundschule. Bin ich damit qualifiziert für einen Masterstudiengang (sowohl Gym als auch GS) in Hamburg, da ich ja noch nicht spezifisch auf einen Lehramtstyp ausgerichtet ausgebildet wurde?
Und mein dritter Punkt:
Ich finde keine NC-Liste für die Zulassung zu Masterstudiengängen - gibt es die einfach nicht? Wie kann ich mir ausrechnen, wie wahrscheinlich eine Zulassung ist?
Ich freue mich über Antworten!
Beste Grüße,
J. Müller
vielen Dank für die Antwort!
In Oldenburg studieren wir im Bachelor neben den beiden Fächern und einzelnen fachdidaktischen Seminaren (damit wäre die Zugangsvoraussetzung abgedeckt) auch einen Professionalisierungsbereich, in dem Pädagogik vorkommt - ist das quasi der Bereich der Erziehungswissenschaft?
Mich interessieren noch drei weitere Punkte:
Da ich Englisch studiere, muss ich in Niedersachsen einen Auslandsaufenthalt bis zur Masterarbeit nachweisen können - ist das in Hamburg ebenfalls der Fall? Auf der Seite des Faches kann ich keine Informationen entnehmen...
Zu der zweiten Frage:
Hier in Oldenburg studiere ich mit meiner Fächerkombination (Englisch, Sport) bis zum Bachelor lehramtsunspezifisch und muss mich erst zum Master entscheiden, ob Gymnasium oder zum Beispiel Grundschule. Bin ich damit qualifiziert für einen Masterstudiengang (sowohl Gym als auch GS) in Hamburg, da ich ja noch nicht spezifisch auf einen Lehramtstyp ausgerichtet ausgebildet wurde?
Und mein dritter Punkt:
Ich finde keine NC-Liste für die Zulassung zu Masterstudiengängen - gibt es die einfach nicht? Wie kann ich mir ausrechnen, wie wahrscheinlich eine Zulassung ist?
Ich freue mich über Antworten!
Beste Grüße,
J. Müller
Lieber Herr Müller,
Ihr Professionalisierungsbereich würde dem Bereich der Erziehungswissenschaft in den Hamburger Studiengängen entsprechen.
Ein Auslandsaufenthalt ist für das Unterrichtsfach Englisch in den Hamburger Lehramtsstudiengängen nicht vorgeschrieben, wird aber sehr empfohlen.
Wenn Ihr Bachelorstudiengang in Oldenburg nicht einem bestimmten Lehramtstyp entspricht, muss Ihnen die Universität Oldenburg eine Bescheinigung darüber ausstellen, dass Ihr Bachelorstudiengang dem KMK-Lehramtstyp 4 (Lehramt an Gymnasien) entspricht, damit Sie sich an der Uni Hamburg für den Master of Education Lehramt an Gymnasien bewerben können. Das Lehramt an Gesamtschulen wird an der Uni Hamburg nicht angeboten.
Eine NC-Liste für die Master of Education-Studiengänge der Uni Hamburg gibt es in der Tat nicht. Grund dafür ist, dass in den vergangenen Zulassungsverfahren die Unterrichtsfächer der Master of Education-Studiengänge der Uni Hamburg in der Regel zulassungsfrei waren und daher für diese Fächer kein NC erforderlich war. Die Zulassung erfolgte ausschließlich über die Durchschnittsnote im Teilfach Erziehungswissenschaft. Wenn Ihr Zeugnis eine solche Note aufgrund der Struktur Ihres Studiengangs nicht gesondert ausweisen wird, sollten Sie Ihr Zeugnis, sobald Sie es haben, mit der Bitte um Prüfung darauf, welche Note Sie für das Teilfach Erziehungswissenschaft in der Online-Bewerbung der Uni Hamburg eintragen sollen, über das folgende Kontaktformular an das Team Bewerbung und Zulassung der Uni Hamburg senden: www.uni-hamburg.de/studium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ihr Professionalisierungsbereich würde dem Bereich der Erziehungswissenschaft in den Hamburger Studiengängen entsprechen.
Ein Auslandsaufenthalt ist für das Unterrichtsfach Englisch in den Hamburger Lehramtsstudiengängen nicht vorgeschrieben, wird aber sehr empfohlen.
Wenn Ihr Bachelorstudiengang in Oldenburg nicht einem bestimmten Lehramtstyp entspricht, muss Ihnen die Universität Oldenburg eine Bescheinigung darüber ausstellen, dass Ihr Bachelorstudiengang dem KMK-Lehramtstyp 4 (Lehramt an Gymnasien) entspricht, damit Sie sich an der Uni Hamburg für den Master of Education Lehramt an Gymnasien bewerben können. Das Lehramt an Gesamtschulen wird an der Uni Hamburg nicht angeboten.
Eine NC-Liste für die Master of Education-Studiengänge der Uni Hamburg gibt es in der Tat nicht. Grund dafür ist, dass in den vergangenen Zulassungsverfahren die Unterrichtsfächer der Master of Education-Studiengänge der Uni Hamburg in der Regel zulassungsfrei waren und daher für diese Fächer kein NC erforderlich war. Die Zulassung erfolgte ausschließlich über die Durchschnittsnote im Teilfach Erziehungswissenschaft. Wenn Ihr Zeugnis eine solche Note aufgrund der Struktur Ihres Studiengangs nicht gesondert ausweisen wird, sollten Sie Ihr Zeugnis, sobald Sie es haben, mit der Bitte um Prüfung darauf, welche Note Sie für das Teilfach Erziehungswissenschaft in der Online-Bewerbung der Uni Hamburg eintragen sollen, über das folgende Kontaktformular an das Team Bewerbung und Zulassung der Uni Hamburg senden: www.uni-hamburg.de/studium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
vielen Dank für die ausführlichen Antworten - dieses Forum ist wirklich eine tolle Sache!
Ich gehe also richtig davon aus, dass
- ich mir von meiner aktuellen Universität eine Bescheinigung aushändigen lassen muss, dass mein Bachelorabschluss eine Zulassung zum Masterstudium an Ihrer Uni ermöglicht. Ob ich mich für den Primarbereich oder das Gymnasiallehramt entscheide, ist dabei letztendlich egal (ich bin mir noch nicht absolut sicher, welche Lehramtsform).
- eine Zulassung (sofern die Bewerbung vollständig und korrekt ist) von der Note der Erziehungswissenschaften/im Falle der Universität Oldenburg von dem Professionalisierungsbereich abhängt. Der Professionalisierungsbereich umfasst bei uns 60 KP und beinhaltet die Bachelorarbeit, einen großen Pädagogikteil sowie Psychologie, Philosophie und ein Wahlmodul - zählt die komplette Note oder wird nur auf den Schnitt aus dem Pädagogikteil geschaut?
- sich die Anforderungen (beispielsweise keine Voraussetzung eines Auslandsaufenthaltes für das Unterrichtsfach Englisch oder oben Beschriebenes) in den kommenden zwei Jahren nicht grundsätzlich ändern? Ich beende mein Bachelorstudium im Sommer 2017, würde aber erst im Winter 2018 an der Universität Hamburg starten wollen.
Ist das soweit korrekt? Das würde mich sehr freuen!
Ich finde auf Ihrer Seite leider kein Formular für die Bescheinigung, dass mein Bachelorstudium dem Lehramtstyp für den Master entspricht. Reicht da dann ein von der Uni Oldenburg verfasster Text?
Herzlichen Dank für die Antworten und beste Grüße,
J. Müller
vielen Dank für die ausführlichen Antworten - dieses Forum ist wirklich eine tolle Sache!
Ich gehe also richtig davon aus, dass
- ich mir von meiner aktuellen Universität eine Bescheinigung aushändigen lassen muss, dass mein Bachelorabschluss eine Zulassung zum Masterstudium an Ihrer Uni ermöglicht. Ob ich mich für den Primarbereich oder das Gymnasiallehramt entscheide, ist dabei letztendlich egal (ich bin mir noch nicht absolut sicher, welche Lehramtsform).
- eine Zulassung (sofern die Bewerbung vollständig und korrekt ist) von der Note der Erziehungswissenschaften/im Falle der Universität Oldenburg von dem Professionalisierungsbereich abhängt. Der Professionalisierungsbereich umfasst bei uns 60 KP und beinhaltet die Bachelorarbeit, einen großen Pädagogikteil sowie Psychologie, Philosophie und ein Wahlmodul - zählt die komplette Note oder wird nur auf den Schnitt aus dem Pädagogikteil geschaut?
- sich die Anforderungen (beispielsweise keine Voraussetzung eines Auslandsaufenthaltes für das Unterrichtsfach Englisch oder oben Beschriebenes) in den kommenden zwei Jahren nicht grundsätzlich ändern? Ich beende mein Bachelorstudium im Sommer 2017, würde aber erst im Winter 2018 an der Universität Hamburg starten wollen.
Ist das soweit korrekt? Das würde mich sehr freuen!
Ich finde auf Ihrer Seite leider kein Formular für die Bescheinigung, dass mein Bachelorstudium dem Lehramtstyp für den Master entspricht. Reicht da dann ein von der Uni Oldenburg verfasster Text?
Herzlichen Dank für die Antworten und beste Grüße,
J. Müller
Lieber Herr Müller,
Ich beantworte Ihre Fragen einmal direkt anhand Ihres Textes:
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ich beantworte Ihre Fragen einmal direkt anhand Ihres Textes:
Das ist korrekt.Müller_Jan hat geschrieben: ↑Mi 14. Dez 2016, 11:04
Ich gehe also richtig davon aus, dass
- ich mir von meiner aktuellen Universität eine Bescheinigung aushändigen lassen muss, dass mein Bachelorabschluss eine Zulassung zum Masterstudium an Ihrer Uni ermöglicht. Ob ich mich für den Primarbereich oder das Gymnasiallehramt entscheide, ist dabei letztendlich egal (ich bin mir noch nicht absolut sicher, welche Lehramtsform).
Das ist die Frage, hinsichtlich derer Sie sich, sobald Sie Ihr Zeugnis haben, mit der Bitte um Prüfung an das Team Bewerbung und Zulassung wenden sollten (vgl. meine vorherige Antwort).Müller_Jan hat geschrieben: ↑Mi 14. Dez 2016, 11:04 - eine Zulassung (sofern die Bewerbung vollständig und korrekt ist) von der Note der Erziehungswissenschaften/im Falle der Universität Oldenburg von dem Professionalisierungsbereich abhängt. Der Professionalisierungsbereich umfasst bei uns 60 KP und beinhaltet die Bachelorarbeit, einen großen Pädagogikteil sowie Psychologie, Philosophie und ein Wahlmodul - zählt die komplette Note oder wird nur auf den Schnitt aus dem Pädagogikteil geschaut?
Mit vollständiger Sicherheit kann ich Ihnen das nicht bestätigen, da es vorkommt, dass sich Zugangsvoraussetzungen grundsätzlich ändern. Da dies aber selten kurzfristig passiert und mir keine geplanten Änderungen bekannt sind, gehe ich eher nicht von Änderungen aus.Müller_Jan hat geschrieben: ↑Mi 14. Dez 2016, 11:04 - sich die Anforderungen (beispielsweise keine Voraussetzung eines Auslandsaufenthaltes für das Unterrichtsfach Englisch oder oben Beschriebenes) in den kommenden zwei Jahren nicht grundsätzlich ändern? Ich beende mein Bachelorstudium im Sommer 2017, würde aber erst im Winter 2018 an der Universität Hamburg starten wollen.
Ein vorgefertigtes Formular für die Bescheinigung gibt es nicht - ein von der Uni Oldenburg verfasster Text reicht also vollkommen aus.Müller_Jan hat geschrieben: ↑Mi 14. Dez 2016, 11:04 Ich finde auf Ihrer Seite leider kein Formular für die Bescheinigung, dass mein Bachelorstudium dem Lehramtstyp für den Master entspricht. Reicht da dann ein von der Uni Oldenburg verfasster Text?
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
besten Dank für die ausführlichen Antworten!
Eine Frage ist mir noch eingefallen: Mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium in den Sportwissenschaften muss ich zur Masterbewerbung nicht noch einmal meine Sportlichkeit im Rahmen einer Eignungsprüfung unter Beweis stellen, oder?
Mit freundlichen Grüßen,
J. Müller
besten Dank für die ausführlichen Antworten!
Eine Frage ist mir noch eingefallen: Mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium in den Sportwissenschaften muss ich zur Masterbewerbung nicht noch einmal meine Sportlichkeit im Rahmen einer Eignungsprüfung unter Beweis stellen, oder?
Mit freundlichen Grüßen,
J. Müller
Lieber Herr Müller,
Das ist richtig - sofern Ihr Bachelorabschluss im Fach Sport nicht länger als 2 Jahre zurückliegt, müssen Sie für die Immatrikulation im Master of Education mit dem Fach Sport Ihre Sporteignung nicht noch einmal nachweisen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das ist richtig - sofern Ihr Bachelorabschluss im Fach Sport nicht länger als 2 Jahre zurückliegt, müssen Sie für die Immatrikulation im Master of Education mit dem Fach Sport Ihre Sporteignung nicht noch einmal nachweisen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg