Hallo,
ich bin seit Oktober an der Uni Hamburg für den Master of Education eingeschrieben, war aber im Wintersemester für ein Praktikum im Ausland und habe keine Module belegt. Nun spiele ich mit dem Gedanken für ein halbes Jahr freiwillig im Ausland zu arbeiten und ggf. meine berufliche Ausrichtung zu überdenken. Kann ich auch im Sommersemster einfach eingeschrieben bleiben, ohne etwas zu belegen, und dann u.U. im Oktober das Studium wieder aufnehmen? Welche Konsequenzen hat es, wenn ich anstatt 4 mit 6 Mastersemestern abschließe?
Oder sollte ich mich besser exmatrikulieren und dann u.U. zum Wintersemester noch einmal neu für den Studiengang bewerben?
Falls ich mich beruflich anders orientiere und ich mich entschließe ein grundständiges Studium im Bereich Soziale Arbeit aufzunehmen, kann mir dann etwas von meinem Bachelostudium auf Lehramt angerechnet werden?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Anna
Liebe Anna,
wenn Sie ein Semester im Ausland verbringen und keine Veranstaltungen an der Universität Hamburg besuchen möchten, sollten Sie ein Urlaubssemester beantragen. Sie sind dann trotzdem noch eingeschrieben:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eurlaubung
Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Eine Exmatrikulation ist nicht sinnvoll, da Sie somit Ihren Studienplatz verlieren.
Studierende, die die Regelstudienzeit überschritten haben, müssen innerhalb von zwei Semestern nach dem Ende der Regelstudienzeit an einer Studienfachberatung durch Lehrende des Studiengangs teilnehmen, wenn sie nicht bis zum Ende dieses Zeitraums zu den noch ausstehenden Prüfungsleistungen angemeldet sind. Die Teilnahme an der Studienfachberatung ist zu bescheinigen. Studierende, die nicht an der Studienfachberatung wegen Überschreiten der Regelstudienzeit teilnehmen, werden gemäß § 42 Absatz 2 Nummer 7 HmbHG exmatrikuliert. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Rahmenprüfungsordnung:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 130717.pdf
I.d.R. ist es möglich, Ihnen Ihre bisher erbrachten Leistungen anzurechnen. Dies sollten Sie jedoch immer mit dem zuständigen Fachbereich klären.
Mit freundlichen Grüßen
Hanna Goetze
wenn Sie ein Semester im Ausland verbringen und keine Veranstaltungen an der Universität Hamburg besuchen möchten, sollten Sie ein Urlaubssemester beantragen. Sie sind dann trotzdem noch eingeschrieben:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eurlaubung
Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Eine Exmatrikulation ist nicht sinnvoll, da Sie somit Ihren Studienplatz verlieren.
Studierende, die die Regelstudienzeit überschritten haben, müssen innerhalb von zwei Semestern nach dem Ende der Regelstudienzeit an einer Studienfachberatung durch Lehrende des Studiengangs teilnehmen, wenn sie nicht bis zum Ende dieses Zeitraums zu den noch ausstehenden Prüfungsleistungen angemeldet sind. Die Teilnahme an der Studienfachberatung ist zu bescheinigen. Studierende, die nicht an der Studienfachberatung wegen Überschreiten der Regelstudienzeit teilnehmen, werden gemäß § 42 Absatz 2 Nummer 7 HmbHG exmatrikuliert. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Rahmenprüfungsordnung:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 130717.pdf
I.d.R. ist es möglich, Ihnen Ihre bisher erbrachten Leistungen anzurechnen. Dies sollten Sie jedoch immer mit dem zuständigen Fachbereich klären.
Mit freundlichen Grüßen
Hanna Goetze
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
CampusCenter
Universität Hamburg
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