Hochschulwechsel Hauptstudium Jura

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Bianca
Beiträge: 4
Registriert: Di 2. Jun 2015, 08:58

Bearbeitet Hochschulwechsel Hauptstudium Jura

Beitrag von Bianca »

Hallo,

ich studiere derzeit an der Uni Bremen und habe mich für das Hauptstudium an der Uni Hamburg beworben. Die Zwischenprüfung werde ich vorher, d.h. Im Juli ablegen.
Ich würde gerne wissen, wie groß die Chancen sind, zum 5. Semester nach Hamburg wechseln zu können. Die Bescheide werden ja erst im August versandt und ich muss mich vorher bereits um die Kündigung der Wohnung usw kümmern.
Gibt es da Tendenzen oder Statisken, wie wahrscheinlich es ist, wechseln zu können?

Viele Grüße,
Bianca
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Zentrale Studienberatung - CF
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Registriert: Do 13. Nov 2014, 12:57

Re: Hochschulwechsel Hauptstudium Jura

Beitrag von Zentrale Studienberatung - CF »

Liebe Bianca,

leider lässt sich Ihre Frage nicht zufriedenstellend beantworten.
Zum einen liegen uns keine längerfristigen Bewerbungs- und Zulassungsstatistiken für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester oder in das Hauptstudium vor. Zum anderen würden diese in dem konkreten Fall Rechtswissenschaft auch wenig hilfreich sein, weil für diesen Studiengang für mehrere Semester die Bewerbung in das Hauptstudium an der Universität Hamburg überhaupt nicht möglich war und deshalb zu befürchten ist, dass es zum kommenden Wintersemester 2015/16 aufgrund eines „Bewerbungsstaus“ eine verstärkte Nachfrage nach Studienplätzen im Hauptstudium geben könnte.

Allgemeine Hinweise zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester oder in das Hauptstudium an der Universität Hamburg finden Sie unter:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... echsel.pdf
Bitte beachten Sie, dass Sie den Nachweis Ihrer Zwischenprüfung spätestens bis zum 15. August nachreichen müssen.

Herzliche Grüße
Ihr Team Studienberatung
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
CampusCenter
Universität Hamburg
Bianca
Beiträge: 4
Registriert: Di 2. Jun 2015, 08:58

Re: Hochschulwechsel Hauptstudium Jura

Beitrag von Bianca »

Okay, danke für die Informationen.

Hinsichtlich der Frist zum 15.08. für das Einreichen des Zwischenprüfungszeugnisses habe ich noch eine Frage: Wenn ich das Zeugnis von der jetzigen Universität nicht rechtzeitig ausgestellt bekomme, heißt das, dass eine Einschreibung nicht erfolgen kann und ich mich aufgrund dessen erst zum nächsten Semester bewerben kann? Da reicht auch eine Bescheinigung der bisher erbrachten Prüfungsleistungen nicht aus?

Viele Grüße
Bianca
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Zentrale Studienberatung - CF
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Registriert: Do 13. Nov 2014, 12:57

Re: Hochschulwechsel Hauptstudium Jura

Beitrag von Zentrale Studienberatung - CF »

Liebe Bianca,

wenn Sie das Zwischenprüfungszeugnis bis zum 15. August nicht nachreichen können, können Sie ersatzweise auch eine Bescheinigung des Prüfungsamtes einreichen, dass Sie die Zwischenprüfung bestanden haben. Diese sollte möglichst auch eine Durchschnittsnote enthalten, da Sie sonst mit der Note 4,0 am Zulassungsverfahren teilnehmen und damit deutlich geringere Zulassungschancen haben. Nähere Informationen zu den Auswahlkriterien finden Sie in dem PDF-Dokument, auf das ich Sie in meiner ersten Antwort hingewiesen habe.

Herzliche Grüße
Ihr Team Studienberatung
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
CampusCenter
Universität Hamburg
Bianca
Beiträge: 4
Registriert: Di 2. Jun 2015, 08:58

Re: Hochschulwechsel Hauptstudium Jura

Beitrag von Bianca »

Super, ganz lieben Dank...
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