Bearbeitet Studiengebühren bezahlt obwohl nicht zahlungspflichtig
Ich war bis zum Sommersemester 2011 Studierender der Uni Hamburg. Nach meinem zweiten Berufsjahr war ich dazu verpflichtet meine Studiengebühren an die HWK zurückzuzahlen, da mein Einkommen 30000€ p.a. überschritten hatte. Das hatte ich dann zum Anfang 2013 auch brav gemacht.
Durch einen Zufall habe ich jetzt erfahren, dass es eine Verschuldungsobergrenze von 17000 gibt ab der man nicht zahlungspflichtig ist. Für mich traf das damals zu, da ich hohe Bafög-Schulden habe. Auf diese Verschuldungsobergrenze wurde ich in keinem der Schreiben der HWK hingewiesen. Auch in den FAQ auf der Wbseite der ifb steht nichts davon, es gibt nur einen Formular dazu den man dort kommentarlos runterladen kann.
Gab es diese Regelung mit der Obergrenze schon immer? Wenn ja, wissen Sie ob ich meine gezahlten Studiengebühren von der ifb nachträglich zurück fordern kann?
Re: Studiengebühren bezahlt obwohl nicht zahlungspflichtig
Hallo EvgenyP,

Ihre Fragen betreffen eine Regelung der IFB, so dass wir Ihnen Ihre Fragen leider nicht beantworten können. Ihre Fragen müssen daher direkt mit der IFB geklärt werden. Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.ifbhh.de/studium/studiengebuehren/

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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