Bearbeitet Beglaubigung
Hallo,

ich wollte gerne mein Zeugnis bei einer Investitionsbank (AöR) beglaubigen. Das müsste doch auch gehen, oder?

Vielen Dank.
Re: Beglaubigung
Liebe Susanne,

Sie können Ihr Zeugnis bei folgenden Institutionen amtlich beglaubigen lassen:

• jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt (z. B. Behörden)
• Schulen und Hochschulen, die Ihr Zeugnis ausgestellt haben.

Ungeachtet der Regelungen in anderen Bundesländern oder Zulassungsverfahren werden in Hamburg Beglaubigungen von Kirchlichen Stellen, Banken, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Vereinen, Krankenkassen u. ä. nicht anerkannt.

Eine Beglaubigung Ihrer Investitionsbank ist also nicht ausreichend.

Weitere Informationen zur Beglaubigungen finden Sie auch unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... igung.html.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Beglaubigung
Danke für den Hinweis. Ich habe gedacht, dass die Investitionsbank auch geht, da es ja eine Behörde ist und keine Bank.
Re: Beglaubigung
Liebe Susanne,

da muss ich mich etwas korrigieren, entschuldigen Sie das Mißverständnis.

Eine Beglaubigung von Investitionsbanken sind in der Regel nicht aussreichend. Es gibt eine Ausnahme, wenn diese Investionsbank eine Behörde mit Dienstsiegel ist. Das kann ich an dieser Stelle nicht prüfen.

Wenn die Investitionsbank (AöR) dieses Kriterium erfüllt, ist diese Beglaubigung ausreichend.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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