Liebes Campus-Center-Team,
ich habe mich für einen Masterstudiengang zum kommenden Sommersemester beworben und jetzt noch das Angebot für ein sehr interessantes Praktikum erhalten. Für den Fall, dass ich mich für das Praktikum und gegen das Studium entscheiden sollte,gäbe es noch andere Möglichkeiten (z.B. mit Urlaubssemestern bis zum erneutem Start im nächsten Jahr eingeschrieben bleiben oder ähnliches?) oder läuft es dann einfach so dass ich mich nächstes Jahr erneut bewerbe und alle Chancen wieder "auf Null zurück gesetzt werden" und sich die Situation je nach Bewerberlage neu entscheidet? Es gibt dann wahrscheinlich keine Garantien wieder einen Platz zu bekommen, oder? Würde zudem dann in irgendeiner Weise berücksichtigt werden bzw könnte es negative Auswirkungen haben, dass man sich schon mal beworben hat und evtl. das Studium nicht angetreten ist? Und letzte Frage: Werden mir für die Zeit dann Wartesemester angerechnet die evtl. die Chancen dann ein Jahr später wieder erhöhen könnten?
Vielen Dank und viele Grüße!
Hallo Mandy257,
Sich einzuschreiben und dann die Zeit des Praktikums mit einer Beurlaubung zu überbrücken ist leider nicht möglich, da Sie Ihr Studium nach der Einschreibung antreten müssen, d.h. im ersten Semester ist eine Beurlaubung in der Regel nicht möglich.
Sie müssten sich also in der Tat im nächsten Jahr neu bewerben, wenn Sie sich für das Praktikum entscheiden. Die Möglichkeit, einen einmal erhaltenen Platz dabei wieder zu erhalten, gibt es nicht. Die Zeit des Praktikums wird Ihnen aber als Wartezeit angerechnet, die ggf. Ihre Zulassungschancen verbessern kann. Dass Sie sich einmal beworben und den Platz nicht angenommen haben, spielt bei einer erneuten Bewerbung keine Rolle, d.h. daraus erwachsen Ihnen kein Nachteile.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sich einzuschreiben und dann die Zeit des Praktikums mit einer Beurlaubung zu überbrücken ist leider nicht möglich, da Sie Ihr Studium nach der Einschreibung antreten müssen, d.h. im ersten Semester ist eine Beurlaubung in der Regel nicht möglich.
Sie müssten sich also in der Tat im nächsten Jahr neu bewerben, wenn Sie sich für das Praktikum entscheiden. Die Möglichkeit, einen einmal erhaltenen Platz dabei wieder zu erhalten, gibt es nicht. Die Zeit des Praktikums wird Ihnen aber als Wartezeit angerechnet, die ggf. Ihre Zulassungschancen verbessern kann. Dass Sie sich einmal beworben und den Platz nicht angenommen haben, spielt bei einer erneuten Bewerbung keine Rolle, d.h. daraus erwachsen Ihnen kein Nachteile.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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