Hallo,
Ich habe einen Zulassungsbescheid der Uni Hamburg für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester erhalten. Muss ich nun die Einstufungsbescheinigung im Original zusammen mit dem Immatrikulationsantrag einreichen?
Oder benötige ich das Original später für die verbindliche Anrechnung?
Hallo blicnew,
Die Einstufungsbescheinigung müssen Sie zur Immatrikulation einreichen. Sie sollten aber nicht das Original einreichen, sondern eine amtlich beglaubigte Kopie, da es in der Tat möglich ist, dass Sie das Original später noch im Zusammenhang mit der Anrechnung benötigen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Einstufungsbescheinigung müssen Sie zur Immatrikulation einreichen. Sie sollten aber nicht das Original einreichen, sondern eine amtlich beglaubigte Kopie, da es in der Tat möglich ist, dass Sie das Original später noch im Zusammenhang mit der Anrechnung benötigen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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