ich hoffe, die Frage ist nicht allzu doof...

Auf der Uni-Hamburg-Website über Beurlaubung (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eurlaubung) steht, dass der Antrag für das Urlaubssemester sich "auf das Folgesemester bezieht".
Wenn ich jetzt für das Sommersemester 2017 ein Urlaubssemester beantragen möchte, muss ich dann als Antragssemester Sommersemester 2017 oder Wintersemester 16/17 wählen? Die Formulierung hat mich etwas verunsichert.
Und noch eine weitere Frage: auf der Seite steht außerdem "Bitte zahlen Sie den Beitrag, sobald Ihnen die Genehmigung des Urlaubssemesters zugeht" - ist das so zu verstehen, dass man den Beitrag erst nach Genehmigung zahlen soll oder kann man ihn auch schon vorher zahlen?
MfG