Bearbeitet M.A. Politikwissenschaft, Besondere Voraussetzungen
Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Bewerbung für den Master Politikwissenschaft.

Es gibt folgende besondere Zulassungsvoraussetzung:

Nachweis von Kenntnissen
1. in den Methoden der empirischen Sozialforschung von mindestens 12 Leistungspunkten/ECTS und
2. im Bereich der Politischen Theorie und im Bereich der Internationalen Beziehungen von insgesamt
mindestens 15 Leistungspunkten/ECTS
durch ein Transcript of Records.


Ich beende gerade meinen interdisziplinären Bachelor und habe durch eine Vertiefung im Bereich Politikwissenschaften die gewünschten Disziplinen mit einer ausreichenden Anzahl an CP belegt. Allerdings habe ich sie teilweise freiwillig auf Schein belegt, da sie nicht notwendig für meinen Bachelor waren. Deshalb werden sie teilweise nicht in meinem offiziellen Transcript (innerhalb der 180 CP) geführt, sondern am Ende des Transcripts als "Freiwillige Zusatzleistungen" genannt, jedoch ohne Angabe der CP. Bei der Bewerbung kann ich aber natürlich die jeweiligen Scheine (die selbstverständlich die erreichten CP angeben) mit anhängen, um zu belegen, dass ich ausreichend CP in Methoden/PT/IB erbracht habe.

Meine Frage ist, ob das ausreicht - beziehungsweise bei der Bewerbung gewertet werden kann? Es wäre sehr schade, wenn es daran scheitern würde. Ich habe mich schon beim hiesigen Prüfungsamt erkundigt und es ist sehr schwer bis unmöglich, die relevanten Kurse mit bereits offiziell innerhalb des Transcripts angegebenen zu tauschen.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Re: M.A. Politikwissenschaft, Besondere Voraussetzungen
Liebe(r) Soulaires,

das Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Politikwissenschaft führt der Fachbereich der Sozialwissenschaften selbst durch.

In den Bewerbungsinformationen zu diesem Masterstudiengang steht: „Sofern das Transcript of Records keinen Aufschluss über die Kenntnisse in den Methoden der empirischen Sozialforschung, in der Politischen Theorie bzw. in den Internationalen Beziehungen zulässt, sind zusätzlich entsprechend aussagekräftige Bescheinigungen beizufügen“ (https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... schaft.pdf).

Ihre Scheine sollten also berücksichtig werden. Ich empfehle Ihnen aber im Fachbereich nachzufragen, ob die Scheine ausreichen oder noch zusätzliche Bescheinigungen erforderlich sind. Einen Ansprechpartner finden Sie auch im oben genannten PDF.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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