Bearbeitet Teilzeitstudium + Selbstständigkeit
Liebes CampusCenter-Team,

ich würde gerne ab dem Sommersemester in Teilzeit studieren, da ich mir zusammen mit meinem Freund eine Selbstständigkeit aufbauen möchte, die einen Zeitumfang von ca. 18-20 Stunden umfassen wird. Die Planung und Vorbereitungen laufen auch bereits, so dass wir nach aktuellem Plan ab Juli die ersten Kundenaufträge realisieren können. Soweit so gut :-) Leider muss man ja für die Beantragung einen Nachweis für die Berufstätigkeit erbringen z.B. in Form eines Anstellungsvertrags. Da es in meinem Fall natürlich keinen Vertrag gibt, würde ich mich über einen Tipp freuen, was ich bei meiner Antragstellung angeben und beachten soll bzw. wie ich die Selbstständigkeit oder besser gesagt aktuell den Aufbau der Selbstständigkeit nachweisen kann.

Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Mit schönen Grüßen und Wünschen
Jenni
Re: Teilzeitstudium + Selbstständigkeit
Liebe Jenni,

Als Nachweise für einen Antrag auf Teilzeitstudium für Selbständige werden z.B. akzeptiert: Gewerbeanmeldungen, die sich auf einen nicht allzu lang in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt beziehen, aktuelle Einkommensteuerbescheide (Beträge können geschwärzt sein) oder Rechnungen mit Angabe von Stundenzahlen und Stundenlohn.

Sofern Sie jetzt noch keine derartigen Nachweise erbringen können, da sich Ihre Selbständigkeit erst im Aufbau befindet, hier noch ein Tipp: Sie müssen, um für ein oder zwei Semester bezüglich des Studiums kürzer treten zu können, kein Teilzeitstudium beantragen, da Sie nicht verpflichtet sind, in jedem Semester Leistungen im Umfang des vorgesehenen Studienplans für ein Vollzeitstudium zu erbringen. Die Studienpläne sind in der Regel Empfehlungen, denen Sie folgen sollten, wenn Sie Ihr Studium in der Regelstudienzeit abschließen möchten, sie sind daran aber nicht gebunden, d.h. es hat keine negativen Konsequenzen, wenn Sie in einigen Semestern weniger Veranstaltungen belegen. Die Folge wäre lediglich, dass Sie dem entsprechend länger studieren, das wäre bei einem Teilzeitstudium aber genauso gegeben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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