Hallo habe eine Frage welche krankenversicherung muss ich bei der bewerbung vorlegen wenn ich als deutscher im Ausland krankenversichert bin .
Mfg
Andreas
Lieber Andreas,
Wenn Sie eine Europäische Krankenversicherungskarte besitzen, können Sie eine Kopie dieser Karte als Nachweis der Krankenversicherung einreichen. Informieren Sie sich unbedingt zuvor bei Ihrer Krankenversicherung über den Umfang der medizinischen Leistungen, die Abrechnung und die Rückerstattung der Kosten im Falle einer medizinischen Behandlung in Deutschland. Sollten Sie eine andere ausländische Krankenversicherung haben, reicht des nicht für den Nachweis der Versicherung aus. In diesem Fall müssen Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/kv
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie eine Europäische Krankenversicherungskarte besitzen, können Sie eine Kopie dieser Karte als Nachweis der Krankenversicherung einreichen. Informieren Sie sich unbedingt zuvor bei Ihrer Krankenversicherung über den Umfang der medizinischen Leistungen, die Abrechnung und die Rückerstattung der Kosten im Falle einer medizinischen Behandlung in Deutschland. Sollten Sie eine andere ausländische Krankenversicherung haben, reicht des nicht für den Nachweis der Versicherung aus. In diesem Fall müssen Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/kv
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Danke fuer die Antwort und noch eine weitere Frage.
Reicht der Nachweis der KV aus wenn man das 30 Lebensjahr ueberschritten hat?
MFG
Andreas Fuchs
Reicht der Nachweis der KV aus wenn man das 30 Lebensjahr ueberschritten hat?
MFG
Andreas Fuchs
Lieber Herr Fuchs,
An den Anforderungen an der KV-Nachweis von Seiten der Universität ändert sich nichts, auch wenn Sie das 30. Lebensjahr überschritten haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
An den Anforderungen an der KV-Nachweis von Seiten der Universität ändert sich nichts, auch wenn Sie das 30. Lebensjahr überschritten haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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