Hi,
wenn ich bei einem Modul bereits angemeldet bin, die Prüfung hierzu aber bisher noch nicht geschrieben habe, kann ich diese Prüfung dann im Urlaubssemester schreiben?
Das ist möglich. Die Fertigstellung von Studien- und Prüfungsleistungen, die bereits im vorangegangenen Semester begonnen wurden, ist auch während eines Urlaubssemesters erlaubt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg