Bearbeitet Vorübergehende Immatrikulation im Master - Frist
Hallo,

ich befinde mich zur Zeit im letzen Semester eines Bachelorstudienganges an der Universität Hamburg und befinde mich zeitgleich im ersten Semester eines Masterstudienganges . Bei mir steht zur Zeit lediglich die Benotung einer Prüfung
Re: Vorübergehende Immatrikulation im Master - Frist
Hallo beforeeight,

ja, dies ist leider so. Bis zum 31. März muss Ihre endgültige Note in STiNE eingetragen sein, da Sie sonst Ihren Studienplatz im Master verlieren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Studienbüro des Bachelorstudiengangs und/ oder mit den Prüfern Ihrer Bachelorarbeit auf.

Übersicht aller Studienbüros:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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