Bearbeitet Urlaubssemester - Vor- und Nachteile?
Hallo,

Ich habe recht kurzfrisitg einen Praktikumsplatz bekommen und werde im SoSe 17 an keinen Kursen teilnehmen (allerdings eine oder mehrere Prüfungsleistungen zu Kursen aus dem WS16/17 noch ablegen). Inwiefern ist es sinnvoll für mich, ein Urlaubssemester zu beantragen? Der Grund ist herkömmlicherweise, dass dann ein Semester nicht mitgezählt wird - für den Fall, dass man deutlich über Regelstudienzeit studiert/studieren wird und um dann nicht zwangsexmatrikuliert zu werden, richtig? (Ich studiere Soziologie im Master)

Meine zweite Frage: Ich habe den Semesterbeitrag bereits vor etwa einen Monat bezahlt. Ist es trotzdem noch möglich, dass ich ein Urlaubssemester beantrage, wenn ich nachweisen kann, wie kurzfristig ich diesen Praktikumsplatz erst bekommen habe?

Danke im Vorhinein und schönen Gruß
Re: Urlaubssemester - Vor- und Nachteile?
Liebe(r) n.k.,

Sie können noch für das kommende Sommersemester einen Antrag auf ein Urlaubssemester stellen. Der Antrag muss allerdings 2 Wochen vor der Rückmeldung (Überweisung des Semesterbeitrags) im Service für Studierende – Team Studierendenangelegenheiten eingereicht werden.

Laut Ihrer Anfrage haben Sie aber bereits vor einem Monat den Semesterbeitrag überwiesen, da sich der Anlass (Praktikumsplatz) erst jetzt kurzfristig ergeben hat. Die Schwierigkeit hierbei ist, dass Ihre Semesterunterlagen bereits erstellt sind. Einen Urlaubsantrag nach der Rückmeldung ist immer möglich, kostet aber die gleiche Gebühr wie die verspätete Rückmeldung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html, da die Unterlagen neu erstellt werden müssen.

Ein Nachweis über den kurzfristigen Erhalt des Praktikumsplatzes ist nicht nötig.

Wichtig ist aber, dass das Praktikum mindestens die Hälfte des Semesters in Anspruch nimmt, d.h. 3 Monate sind ausreichend. Als Nachweis genügt eine Praktikumsbescheinigung der Stelle, bei der Sie das Praktikum machen.

Weitere Informationen zum Urlaubssemester finden Sie auch unter: https://www.uni-hamburg.de/beurlaubung.

Der Vorteil eines Urlaubsemesters ist, dass dieses Semester nicht zur Studienzeit hinzugezählt wird.
Es gibt aber keine universitätsübergreifende Regelung, die besagt, dass Sie grundsätzlich nicht ein Semester (ohne Urlaubssemester) aussetzen dürfen, sofern das betreffende Semester nicht Ihr erstes Fachsemester ist. Was aber möglich ist, ist, dass es Regelungen in der Ihren Studiengang regelnden Prüfungsordnung bzw. in den Ihren Studiengang regelnden Fachspezifischen Bestimmungen gibt, die es ausschließen, dass Sie zu diesem Zeitpunkt ein Semester aussetzen. Diesbezüglich sollten Sie sich bei der für Ihren Studiengang zuständigen Studiengangskoordination bzw. dem zuständigen Studienbüro erkundigen, um prüfen zu lassen, ob es für Sie negative Konsequenzen haben kann, wenn Sie ein Semester aussetzen. Eine Überschreitung der Regelstudienzeit ist ebenfalls i.d.R. kein Problem, aber auch hier sollten Sie sich im Fachbereich dazu erkundigen.

Wenn Sie sich ein Urlaubssemester nehmen, kann dies evtl. Auswirkung auf zum Beispiel das BAföG haben. Weitere Informationen dazu unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... tatus.html.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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