ich stehe kurz vor dem Abschluss meines BWL-Studiums und wollte einmal nachfragen, ob im Studiengang "Rechtswissenschaften" einige Plätze für ein Zweitstudium vorgesehen sind? Falls dies nicht der Fall ist, werde ich dann gar nicht berücksichtigt? Wie sieht die Bewertung der Bewerber aus, für den Fall, dass Plätze dafür vorgesehen sind? Note des Erststudiums + Beweggrund (bsp. wissenschaftl. Gründe o.ä.)?
In einem anderen Thread habe ich gelesen, dass der Bewerbungszeitraum nicht von dem regulären Zeitraum abweicht, ist dies im Studiengang "Rechtswissenschaften" identisch?
Und muss ich bis zum Bewerbungsende (15.07.) mein Studium erfolgreich beendet haben, oder genügt eine Bewerbung und ein Abschluss vor Beginn des Semesters? (bsp. Abschluss des BWL Studiums am 25.08.)
Beste Grüße und vielen Dank im Voraus.