Bearbeitet Frist Antrag Urlaubssemester
Hallo,

ich bin momentan im Ausland und habe meinen Auslandsaufenthalt um ein Semester verlängert. Deshalb möchte ich auch ein weiteres Urlaubssemester beantragen.

Auf der der Homepage der Uni HH steht, dass der Antrag hierfür bis zum 01.04. eingehen muss (kein Problem), allerdings auch mindestens 14 Tage vor Eingang des Semesterbeitrags (mit Blick auf den Kalender ein Problem).
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann der Antrag trotzdem noch eingereicht und bearbeitet werden, allerdings nur gegen eine Gebühr (Verspätete Rückmeldung). Ist das so richtig?

Und: wie/wann/an wen kann ich diese Gebühr zahlen? Ich selber bin ja wie oben erwähnt im Ausland, kann also auf keinen Fall persönlich ins Campus Center kommen.

Danke im Voraus!
Re: Frist Antrag Urlaubssemester
Liebe(r) GMJ,

Ihre Informationen sind soweit richtig. Die Gebühr ist für die erneute Erstellung Ihrer Semesterunterlagen fällig.

Die Gebühr kann nicht überwiesen werden, sondern muss während der Öffnungszeiten beim Service für Studierende (3. Stock der Alsterterrasse 1) am Kassenautomaten in bar oder per EC-Kartenzahlung bezahlt werden. Die Quittung ist dem Team Studierendenangelegenheiten vorzulegen.

Wenn Sie zu der Zeit im Ausland sind, haben Sie die Möglichkeit eine Vollmacht für eine andere Person auszustellen. Bitte reichen Sie zusammen mit der Vollmacht jeweils eine Kopie der Personalausweise (Vorder- und Rückseite) der Personen ein, die an der Vollmacht beteiligt sind. Weitere Informationen zur Vollmacht finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /vollmacht.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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