Immatrikulation nach Studienbeginn zurückziehen

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Wutz
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Registriert: So 5. Mär 2017, 10:49

Bearbeitet Immatrikulation nach Studienbeginn zurückziehen

Beitrag von Wutz »

Hallo,

gibt es an der Universität Hamburg eine Frist, bis zu der man als Erstsemester seine Immatrikulation nach Studienbeginn zurückziehen kann (z.B. ein paar Wochen) und der Studienaufenthalt dann unberücksichtigt bleiben kann?

Mit freundlichen Grüßen!
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Immatrikulation nach Studienbeginn zurückziehen

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Wutz,

Sie können bis zum Semesterbeginn (01.04.) noch auf Ihren Studienplatz verzichten, indem Sie die folgende Verzichtserklärung abgeben: https://www.uni-hamburg.de/verzicht

Nach Beginn des Studiums können Sie Ihre Immatrikulation nicht mehr zurückziehen, Sie können sich aber exmatrikulieren. Eine Exmatrikulation nach Studienbeginn ist bis auf einen Fall in der Regel unproblematisch: Der problematische Ausnahmefall besteht darin, dass Sie sich später noch einmal für den gleichen Studiengang bewerben möchten, in dem Sie bereits für eine kurze Zeit eingeschrieben waren. Dies ist an der Uni Hamburg (und ggf. auch an anderen Hochschulen) nicht möglich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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