Hallo Wutz,
Sie können bis zum Semesterbeginn (01.04.) noch auf Ihren Studienplatz verzichten, indem Sie die folgende Verzichtserklärung abgeben:
https://www.uni-hamburg.de/verzicht
Nach Beginn des Studiums können Sie Ihre Immatrikulation nicht mehr zurückziehen, Sie können sich aber exmatrikulieren. Eine Exmatrikulation nach Studienbeginn ist bis auf einen Fall in der Regel unproblematisch: Der problematische Ausnahmefall besteht darin, dass Sie sich später noch einmal für den gleichen Studiengang bewerben möchten, in dem Sie bereits für eine kurze Zeit eingeschrieben waren. Dies ist an der Uni Hamburg (und ggf. auch an anderen Hochschulen) nicht möglich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling