Bearbeitet Anerkennung von Leistungen aus vorherigem Studium
Sehr geehrte Damen und Herren,








An welche Stelle muss ich mich sonst melden, um dies prüfen zu lassen ? (E-Mail ?)

Mit freundlichen Grüßen
Re: Anerkennung von Leistungen aus vorherigem Studium
Lieber Herr Narin,

Eine direkte Bewerbung für einen Master of Education-Studiengang ist mit Ihren Abschlüssen nicht möglich, da eine Zugangsvoraussetzung für die Master of Education-Studiengänge der Uni Hamburg darin besteht, dass Sie über einen Bachelorabschluss in einem Lehramtsstudiengang verfügen. Sie müssen sich daher zunächst für einen Bachelor-Lehramtsstudiengang bewerben und diesen abschließen. Sie bewerben sich daher für den Studiengang Bachelor Lehramt an Gymnasien mit den Fächern Physik und Mathematik. Sollte Ihre Bewerbung erfolgreich sein, können Sie sich nach der Immatrikulation Ihre Studienleistungen aus Ihrem vorherigen Studium anerkennen lassen, sofern diese mit den in Hamburg geforderten Leistungen gleichwertig sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt an Gymnasien anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... asien.html Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ramt.html

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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