Hallo,
ich habe 2 Fragen bzgl. meiner Bewerbung für das MIBAS Programm:
1. Zum Zeitpunkt der Bewerbung für MIBAS liegt mein Bachelor noch nicht vor (ich habe bereits gelesen, dass ich mein Bachelorzeugnis nachreichen kann) und bin folglich noch an meiner Hochschule immatrikuliert. Ich habe aber kein Abitur sondern nur die Fachhochschulreife. Bin ich in diesem Fall berechtigt, mich zu bewerben oder dann erst, wenn das Bachelorzeugnis vorliegt?
2. Als Sprachnachweis für meine Englischkenntnisse ist ja unter anderem zulässig, dass ich 5 Jahre in Folge Englischunterricht an einer deutschen Schule hatte. Wie kann ich das denn nachweisen? Reicht dafür mein Abgangszeugnis der 12.Klasse inkl. Hochschulzugangsberechtigung, da ich auf einem deutschen Gymnasium war, wodurch sich das im Prinzip selbst erklärt?
Danke für die Hilfe
Juliane
Liebe Juliane,
1. Für die Bewerbung zum Masterstudiengang MIBAS ist es unerheblich, ob Sie über ein Abitur verfügen oder nicht. Gefordert ist lediglich, dass Sie einen Bachelorabschluss absolviert haben, der die Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang erfüllt. Die Regelung, dass Sie sich auch mit einem noch nicht vollständig abgeschlossenen Bachelorstudium bewerben können, gilt auch dann, wenn Sie nicht über ein Abitur verfügen.
2.Wenn in Ihrem Abschlusszeugnis vermerkt ist, in welchen Klassenstufen Sie Englischunterricht hatten, sollte das Zeugnis ausreichen. Anderenfalls sollten Sie der Bewerbung auch Ihre vorherigen Schulzeugnisse, aus denen der Besuch von Englischunterricht hervorgeht, beilegen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
1. Für die Bewerbung zum Masterstudiengang MIBAS ist es unerheblich, ob Sie über ein Abitur verfügen oder nicht. Gefordert ist lediglich, dass Sie einen Bachelorabschluss absolviert haben, der die Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang erfüllt. Die Regelung, dass Sie sich auch mit einem noch nicht vollständig abgeschlossenen Bachelorstudium bewerben können, gilt auch dann, wenn Sie nicht über ein Abitur verfügen.
2.Wenn in Ihrem Abschlusszeugnis vermerkt ist, in welchen Klassenstufen Sie Englischunterricht hatten, sollte das Zeugnis ausreichen. Anderenfalls sollten Sie der Bewerbung auch Ihre vorherigen Schulzeugnisse, aus denen der Besuch von Englischunterricht hervorgeht, beilegen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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