Re: zulassung
Hallo Wardah Calloo,

Da Mauritius nicht zur EU gehört, gelten die NC-Werte, die Sie auf der Webseite der Uni Hamburg finden, für Sie nicht. Diese Werte gelten nur für Bewerber/innen aus EU-Staaten. Als Bewerber/in aus einem Nicht-EU-Staat gilt für Sie ein anderes Auswahlverfahren, in dem Sie nur mit Nicht-EU-Bewerber/innen konkurrieren. In den vergangenen Jahren konnten für den Bachelorstudiengang Chemie regelmäßig alle Bewerber/innen aus Nicht-EU-Staaten zugelassen werden, daher stehen Ihre Chancen auf Zulassung in diesem Studiengang unabhängig von Ihrer Note sehr gut.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: zulassung
Hallo, vielen dank für Ihre hilfe und ich hoffe dass ich bald zugelassen werde.
Re: zulassung
Hallo, ich habe schon ein Zulassung bekommen und habe noch eine Paar Fragen dazu. Ich habe gesehen dass ich muss alle Unterlagen mit der Immatrikulation bis 23.08.17 an der Uni schicken. Aber ich wollte wissen ob ich muss unbedingt mein Telc C1 Zertifikat bis 23.08.17 oder bis 01.10.17 schicken? Ich hab noch nicht mein C1 Zertifikat bekommen deswegen frage ich das. Vielen Dank
Re: zulassung
Hallo Wardah Calloo,

Es reicht aus, wenn Sie den Sprachnachweis bis zum 01.10. nachreichen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: zulassung
Ich habe gelesen, dass man als Zulassungsvoraussetzung (Englisch-Lehramt) in der Abiturprüfung im Fach Englisch mindestens 11 Punkte im Leistungskurs/13 Punkte im Grundkurs bzw. in einem der 4 Schulhalbjahre vorweisen muss. Nun stellt sich mir die Frage, ob diese vorausgesetzten Punkte in den Halbjahren (11. und 12. Klasse) auch in Leistungskurs und Grundkurs unterschieden werden. Sollte dies der Fall sein, wäre es lieb, wenn mir geholfen werden könnte. Denn hier in Sachsen-Anhalt wird nur die Abiturprüfung in Grund-und Leistungskurs unterschieden. Was wäre dann mein nächster Schritt? Müsste ich mein Zeugnis dann anerkennen oder angleichen lassen?
Re: zulassung
Hallo Mo7,

Anerkennen oder angleichen lassen müssen Sie Ihr Zeugnis in keinem Fall. Bitte schicken Sie uns Ihr Zeugnis über https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc Wir prüfen dann, ob Ihr Zeugnis als Nachweis der Englischkenntnisse ausreicht. Falls es das nicht tut, müssten Sie den Nachweis über einen der alternativ zum Nachweis abzulegenden Tests (TOEFL etc.) erbringen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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