Zentrale Studienberatung - Birte Schelling hat geschrieben: Do 24. Aug 2017, 20:19
Hallo lunyyy,
Das ist leider so. Sie können sich aber einen Anteil des Beitrags für das Sommersemester, der auf das Semesterticket entfällt (173,10 Euro), erstatten lassen, da Sie das Ticket ja für die Zeit, in der Sie noch nicht eingeschrieben waren, nicht nutzen konnten. Ebenso können Sie sich, falls Sie sich nach Abgabe der Arbeit im Oktober gleich wieder exmatrikulieren, auch den entsprechenden Anteil für das Wintersemester erstatten lassen. Dazu wenden Sie sich an die Fahrgeldstelle des HVV:
http://www.s-bahn-hamburg.de/s_hamburg/ ... elle.shtml
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Hallo!
Wie oben zitiert sollte ich mich an die Fahrgeldstelle des HVV wenden zum Rückerstatten meines Semestertickets. Da war ich mittlerweile vor Ort, diese gaben mir jedoch die Auskunft, dass die Fahrgeldstelle nur bei Exmatrikulation die Zeit erstattet, die dann entfallen würde.
Ich habe mich aber zum Ende des Sommersemesters zum Promotionsstudium eingeschrieben, die 90% die ich dadurch das Semesterticket sinnlos bezahlt habe, könnten von der Fahrgeldstelle nicht erstattet werden.
Ich wurde an das Bafög-Amt weiter verwiesen, was natürlich völliger Unsinn ist.
An wen kann ich mich jetzt wenden?