Re: Abgabe Masterarbeit Rückmeldung Semester
Lieber Jan,

Grundsätzlich müssen Sie bis zur Abgabe Ihrer Abschlussarbeit immatrikuliert sein - in manchen Prüfungsordnungen sind allerdings abweichende Regelungen festgelegt, die eine frühere Exmatrikulation erlauben - wie z.B. in der Prüfungsordnung für den M.Sc. BWL, um den es in der vorherigen Antwort ging. Ob die für Sie gültige Prüfungsordnung abweichende Regelungen vorsieht, die es erlauben, während der Erbringung der Prüfungsleistung schon exmatrikuliert zu sein, können Sie beim Studienbüro Mathematik in Erfahrung bringen: http://www.math.uni-hamburg.de/studienbuero/index.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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