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Nachrückverfahren

Verfasst: Di 20. Aug 2019, 17:25
von Ulla
Ich habe heute einen Ablehnungsbescheid für den Master Politikwissenschaft erhalten. In diesem steht, dass ich auf Listenplatz/Ranking: 74 bin und unter "Informationen zum Nachrückverfahren" Folgendes: Sollte es in dem von Ihnen angestrebten Studiengang zu einem Nachrückverfahren kommen, sind noch 5 Bewerbungen vor Ihnen.

Sind nun 74 oder 5 Personen vor mir? Für mich widersprechen sich diese Zahlen.

Vielen Dank im Voraus

Re: Nachrückverfahren

Verfasst: Mi 21. Aug 2019, 09:23
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Ulla,

Die Zahlen beinhalten keinen Widerspruch, da auch die zugelassenen Bewerber*innen in der Rangliste geführt werden. D.h. vor Ihnen in der Rangliste sind 67 zugelassene Bewerber*innen und 5 potentielle Nachrücker*innen, die derzeit ebenfalls abgelehnt wurden - das ergibt dann Ihren Listenplatz 74.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling