Kosten des Widerspruchsverfahrens
Verfasst: Mi 28. Aug 2019, 15:27
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gerne Widerspruch einlegen gegen meinen Ablehnungsbescheid für eine Master-Bewerbung im Studiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaften aufgrund angeblicher formaler Fehler.
Hierzu 2 Fragen:
1. Wie erfolgversprechend schätzen Sie das Verfahren ein? Ich habe 2010 mein Magister-NF-Studium in Erziehnugswissenschaft erfolgreich abgeschlossen und mich nun auf einen Masterplatz beworben. Mit meinem Magister-Zeugnis habe ich zweifelsfrei den Besuch der erforderlichen Lehrveranstaltungen laut Punkt 1.3 der Zulassungsvoraussetzungen in den Bewerbungsinformationen des Fachbereichs bewiesen. Es steht in den Bewerbungsinformationen nicht, in welcher Form der Nachweis zu erbringen ist. Auf Nachfrage wurde ich nun informiert, dass ich ein Transcript of Records oder Äquivalentes hätte beilegen müssen. Beides gab es im Magister nicht. Hierüber wurde ich zudem in der Beratung nicht informiert.
2. Wann erfahre ich die Höhe der Kosten und habe ich dann vor der Entscheidung noch die Möglichkeit, den Widerspruch zurückzuziehen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen, YW
ich möchte gerne Widerspruch einlegen gegen meinen Ablehnungsbescheid für eine Master-Bewerbung im Studiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaften aufgrund angeblicher formaler Fehler.
Hierzu 2 Fragen:
1. Wie erfolgversprechend schätzen Sie das Verfahren ein? Ich habe 2010 mein Magister-NF-Studium in Erziehnugswissenschaft erfolgreich abgeschlossen und mich nun auf einen Masterplatz beworben. Mit meinem Magister-Zeugnis habe ich zweifelsfrei den Besuch der erforderlichen Lehrveranstaltungen laut Punkt 1.3 der Zulassungsvoraussetzungen in den Bewerbungsinformationen des Fachbereichs bewiesen. Es steht in den Bewerbungsinformationen nicht, in welcher Form der Nachweis zu erbringen ist. Auf Nachfrage wurde ich nun informiert, dass ich ein Transcript of Records oder Äquivalentes hätte beilegen müssen. Beides gab es im Magister nicht. Hierüber wurde ich zudem in der Beratung nicht informiert.
2. Wann erfahre ich die Höhe der Kosten und habe ich dann vor der Entscheidung noch die Möglichkeit, den Widerspruch zurückzuziehen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen, YW