Verteidigung (Mater) / Exmatrikulation / verspätete Rückmeldung / Krankenversicherung
Verfasst: Di 17. Sep 2019, 13:34
Hallo zusammen,
das Datum meiner Verteidigung ist der 30.09. (Masterarbeit).
Nun habe ich diesbezüglich einige Fragen:
1. Szenario "Durchgefallen":
Da meine Verteidigung am letzten Tag des Sommersemesters stattfindet und ich vorher noch kein Gutachten haben werde, werde ich mich nicht aktiv zurückmelden. Wenn ich aber durchfallen sollte und die Rückmeldefrist bereits vorüber ist, bestände die Möglichkeit der zahlungspflichtigen verspäteten Rückmeldung. Wann endet die Frist für die verspätete Rückmeldung?
2. Szenario "Bestanden":
Wenn ich bestehe folgen die Notenvergabe, das Gutachten, die automatische Exmatrikulation durch ausbleibende Rückmeldung, und anschließend muss ich die Zeugnisvergabe beantragen. Mit der Exmatrikulation erlischt auch das Recht auf die studentische gesetzliche Krankenversicherung. Da ich direkt nach dem Abschluss nicht fließend im Beruf starten werde, gibt es entweder die Möglichkeit für ein weiteres "Scheinstudium", mit dem ich weitere 6 Montate vergünstigt versichert werden kann, oder die Möglichkeit mich etwas teurer nicht studentisch zu versichern. Eine weitere Möglichkeit wäre der Antrag auf Arbeitslosengeld. Meine Frage wäre, was hier das übliche Vorgehen ist, bzw. was Sie mir in dieser Situation empfehlen würden.
Beste Grüße
S.B.
das Datum meiner Verteidigung ist der 30.09. (Masterarbeit).
Nun habe ich diesbezüglich einige Fragen:
1. Szenario "Durchgefallen":
Da meine Verteidigung am letzten Tag des Sommersemesters stattfindet und ich vorher noch kein Gutachten haben werde, werde ich mich nicht aktiv zurückmelden. Wenn ich aber durchfallen sollte und die Rückmeldefrist bereits vorüber ist, bestände die Möglichkeit der zahlungspflichtigen verspäteten Rückmeldung. Wann endet die Frist für die verspätete Rückmeldung?
2. Szenario "Bestanden":
Wenn ich bestehe folgen die Notenvergabe, das Gutachten, die automatische Exmatrikulation durch ausbleibende Rückmeldung, und anschließend muss ich die Zeugnisvergabe beantragen. Mit der Exmatrikulation erlischt auch das Recht auf die studentische gesetzliche Krankenversicherung. Da ich direkt nach dem Abschluss nicht fließend im Beruf starten werde, gibt es entweder die Möglichkeit für ein weiteres "Scheinstudium", mit dem ich weitere 6 Montate vergünstigt versichert werden kann, oder die Möglichkeit mich etwas teurer nicht studentisch zu versichern. Eine weitere Möglichkeit wäre der Antrag auf Arbeitslosengeld. Meine Frage wäre, was hier das übliche Vorgehen ist, bzw. was Sie mir in dieser Situation empfehlen würden.
Beste Grüße
S.B.