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Teilzeitstudiumantrag nach 1.10.

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 11:20
von tabeaheinze@gmail.com
Hallo,

in der Einführungsveranstaltung zum BWL-Master am vergangenen Freitag wurden wir auf den Antrag auf ein Teilzeitstudium hingewiesen. Gerne würde ich diesen Antrag stellen, habe aber gesehen, dass ab dem 1.10. eine Bearbeitungsgebühr von 30€ anfallen. Muss diese auch im ersten Semester entrichtet werden, da wir erst in der Info-Veranstaltung informiert wurden ?

Vielen Dank im Voraus.

Tabea Heinze

Re: Teilzeitstudiumantrag nach 1.10.

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 17:43
von Campus-Center - Oksana Maryskevych
Hallo Tabea,

diese Information gilt nicht für Studierende, die sich zum Wintersemester 2019/20 neu einschreiben. Als Erstsemester-Studierende müssen Sie bei der Beantragung des Teilzeitstudiums keine Verspätungsgebühr bezahlen.

Mit besten Grüßen,
Oksana Maryskevych