Immatrikulation nach Disputation
Verfasst: Mi 6. Nov 2019, 09:49
Liebes Campus-Center Team,
ich habe vor Kurzem meine Disputation erfolgreich bestanden und habe auch schon das Zwischenzeugnis erhalten. Nun folgt die Veröffentlichungsphasen.
Das Promotionsbüro der Fakultät für Geisteswissenschaften meinte, ich müsse nach der Disputation und somit während der Veröffentlichungsphase nicht mehr immatrikuliert sein. Das Promotionsbüro konnte mir aber nicht sagen, ob ich mich selbst exmatrikulieren muss.
Insofern wäre meine Fragen, ob ich mich nun selbst exmatrikulieren muss oder das automatisch passiert bzw. wie ist der weitere Ablauf?
Danke und mit besten Grüßen
ich habe vor Kurzem meine Disputation erfolgreich bestanden und habe auch schon das Zwischenzeugnis erhalten. Nun folgt die Veröffentlichungsphasen.
Das Promotionsbüro der Fakultät für Geisteswissenschaften meinte, ich müsse nach der Disputation und somit während der Veröffentlichungsphase nicht mehr immatrikuliert sein. Das Promotionsbüro konnte mir aber nicht sagen, ob ich mich selbst exmatrikulieren muss.
Insofern wäre meine Fragen, ob ich mich nun selbst exmatrikulieren muss oder das automatisch passiert bzw. wie ist der weitere Ablauf?
Danke und mit besten Grüßen