Anrechnung der Leistungen
Verfasst: Di 12. Nov 2019, 13:48
Hallo,
ich bin im 1. Mastersemester an der Universität Hamburg eingeschrieben. Meine Frage ist, ob ich wenn ich bis zum 31.03.2019 die Bachelorurkunde nicht nachreichen kann, was der Fall sein wird, exmatrikuliert werde.
Des Weiteren stellt sich mir die Frage, ob bei einer neuen Bewerbung für einen Masterplatz an der Universität Hamburg und einer (angenommen) Zusage, ich die Leistungen die ich in diesem Semester abgeben werde angerechnet werden können?
Mit freundlichen Grüßen
ich bin im 1. Mastersemester an der Universität Hamburg eingeschrieben. Meine Frage ist, ob ich wenn ich bis zum 31.03.2019 die Bachelorurkunde nicht nachreichen kann, was der Fall sein wird, exmatrikuliert werde.
Des Weiteren stellt sich mir die Frage, ob bei einer neuen Bewerbung für einen Masterplatz an der Universität Hamburg und einer (angenommen) Zusage, ich die Leistungen die ich in diesem Semester abgeben werde angerechnet werden können?
Mit freundlichen Grüßen