Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei wollte ich fragen, ob die Einreichung der Bescheinigung des erfolgreichen Abschlusses bis März erfolgen muss, oder auch hier sich die Frist verlängert. Da ich nicht weiß wie schnell meine vorherige Hochschule aufgrund des Coronavirus und des damit zusammenhängenden Personalmangels arbeiten wird.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen