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Wo steht, dass in Pharmazie die "3-Mal-Durchfallen-Regel" nicht gilt?

Verfasst: Mi 5. Aug 2020, 18:14
von A13NA
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte meinen Studiengang wechseln und wechsle von der UHH an die HAW. Diese möchte nun eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sagt - soweit ich weiß - aus, dass man kein Modul nicht geschafft hat bzw. 3 Mal durchgefallen ist und somit nicht weiterstudieren darf. Ich habe Pharmazie studiert, wo die 3-Mal-Durchfallen Regelung nicht zutrifft. Nun bekomme ich vom Landesprüfungsamt für Heilberufe ein Dokument ausgestellt, dass bestätigt, dass ich noch an keinem Stex teilgenommen habe. Aber: Ich finde keine Unterlagen darüber, dass diese 3-Mal-Durchfallen Regelung in Pharmazie nicht besteht. Also das man so oft durchfallen kann, wie man möchte.

Steht das irgendwo niedergeschrieben?

Danke für die Antwort und mit freundlichen Grüßen!

Re: Wo steht, dass in Pharmazie die "3-Mal-Durchfallen-Regel" nicht gilt?

Verfasst: Do 6. Aug 2020, 16:59
von Campus-Center - Hauke Winkler
Hallo A13N!
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist (im Kontext einer Universität) eine Bescheinigung darüber, dass in einem vorherigen Studium keine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde.
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie in der Regel vom Studienbüro des Studiengangs, den Sie studiert haben, in Ihrem Falls also das Studienbüro Chemie.
Viele Grüße
Hauke Winkler

Re: Wo steht, dass in Pharmazie die "3-Mal-Durchfallen-Regel" nicht gilt?

Verfasst: Sa 15. Aug 2020, 13:50
von AndreaWink
Hallo! Ein sehr informatives Forum, vielen Dank dafür ))