Studienplatztausch
Verfasst: Di 29. Sep 2020, 13:35
Hallo,
ich habe Fragen zum Studienplatztausch in Medizin zum 1 Semester (von Hamburg nach München):
1. Ich habe meine Immatrikulation an der Uni Hamburg beantragt. Kann ich den Immatrikulationsbescheid auch dann erhalten, wenn ich noch eine Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen muss? Ist es im Falle eines Studienplatztausches möglich, den Immatrikulationsbescheid zeitnah zur Verfügung zu stellen?
2. Muss ich die Studiengebühren an die Universität Hamburg auch bezahlen, wenn ich den Studienplatz tausche und in München studieren möchte? Ist die Bezahlung der Gebühren notwendig, um die Immatrikulationsbescheinigung zu erhalten? Falls Ja: Muss ich dann anschließend die Rücküberweisung der Gebühren beantragen?
Viele Grüße
Felix
ich habe Fragen zum Studienplatztausch in Medizin zum 1 Semester (von Hamburg nach München):
1. Ich habe meine Immatrikulation an der Uni Hamburg beantragt. Kann ich den Immatrikulationsbescheid auch dann erhalten, wenn ich noch eine Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen muss? Ist es im Falle eines Studienplatztausches möglich, den Immatrikulationsbescheid zeitnah zur Verfügung zu stellen?
2. Muss ich die Studiengebühren an die Universität Hamburg auch bezahlen, wenn ich den Studienplatz tausche und in München studieren möchte? Ist die Bezahlung der Gebühren notwendig, um die Immatrikulationsbescheinigung zu erhalten? Falls Ja: Muss ich dann anschließend die Rücküberweisung der Gebühren beantragen?
Viele Grüße
Felix