Bearbeitet Arbeiten neben dem Studium
Liebe Alle,

ich bin etwas ratlos. :?:

Ich habe bisher bei meinem Arbeitgeber in Vollzeit gearbeitet, werde aber nun ab November aufgrund des Studiums auf 20 Stunden reduzieren.

Nun hatte ich in der letzten Woche ein Gespräch mit unserer Abrechnungsabteilung. Diese teilte mir mit, dass ich aufgrund einer vorherigen Berufsausbildung nicht als Werkstudentin, sondern voll versicherungspflichtig in Teilzeit, weiter beschäftigt werden kann. Nach meiner Kenntnis ist diese Information falsch. Ich kenne einige Leute, die nach einer Ausbildung studiert und als Werkstudenten angestellt worden sind.

Ich frage mich auch, welche Form der Anstellung am logischten für mich wäre (Teilzeit vollversicherungspflichtig oder als Werkstudentin).

Bald gehts los und ich weiß noch immer nicht, was für eine Art von Vertrag oder Nachtrag ich mit meinem Arbeitgeber schließen soll. Vielleicht wisst ihr ja etwas dazu.

VG
Re: Arbeiten neben dem Studium
Liebe*r tbahr,

Ihre Anfrage bezieht sich auf die gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht. Ich kann Ihnen daher leider keine Expertise in diesen Fragen anbieten. Die Frage, welche Art von Vertrag Ihnen Ihr Arbeitgeber anbieten darf und welche gesetzlichen Regelungen dabei zu beachten sind, kann ich Ihnen also leider nicht beantworten.

Ich kann Ihnen nur mitteilen, dass es von der Seite der Universität Hamburg keinerlei Regelungen gibt, die Ihre wöchentliche Arbeitszeit beschränken würden. Dies gilt sowohl für das Vollzeit- als auch für das Teilzeitstudium.

Eventuell könnten Ihnen die Beratungsangebote des Studierendenwerks Hamburg zu diesem Thema weiterhelfen: https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... im-studium.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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