Ablehnungsbescheid nach 1Jahr MA wg.fehlendem BA trotz schriftlicher Eingangsbestätigung des CC
Verfasst: Mi 28. Okt 2020, 15:57
Ich habe heute einen Ablehnungsbescheid für meine MA-Zulassung zum WiSe 19/20 bekommen, da ich meinen BA-Nachweis nicht eingereicht hätte. Frist hierfür war der 31.03.2020. Ich habe mein BA-Zeugnis erst im Februar 2020 erhalten. Am 18.03.2020 wurde mir auf Nachfrage durch das CC mitgeteilt, dass ich das Dokument wegen der Corona-Situation per E-Mail einreichen solle. Dies habe ich am 20.03.2020 getan und um eine schriftliche Bestätigung gebeten:
"Lieber Herr ...,
anbei das Zeugnis und die Urkunde. Bitte lassen Sie mich kurz wissen,
ob Sie die Anhänge öffnen konnten und alles notwendige vorliegt, da
meine Immatrikulation ja von dem Einreichen dieser Unterlagen abhängt.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
..."
Die Bestätitgung erfolgte am 21.03.2020 durch den Mitarbeiter des CC:
"Lieber Herr ...,
ja, das Dokument lässt sich problemlos öffnen.
Ich habe Ihr Dokument an meine zuständigen Kolleg*innen weitergeleitet.
Vielen Dank.
Sollten wir noch Rückfragen haben, werden wir Sie kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
..."
Diesen Vorgang nachzuvollziehen hat mich (u.a.wegen eines Rechner-Wechsels seit März) heute mehrere Stunden Zeit gekostet, mich aber vor allem in existentielle Sorgen versetzt. Wie kann so etwas sein, warum werden Vorgänge nicht intern überprüft, bevor Studierende mit solchen Horrormails kontaktiert werden? Am Telefon wurde mir dann gesagt (bevor ich die Bestätigung gefunden hatte), es sei ja nicht das Versäumnis der UHH und ich müsse wohl auf Kulanz hoffen - WTF? Nun ja, bin froh, dass ich nachweisen kann, dass es eben DOCH das Versäumnis der UHH ist. Aber habe jetzt schon mit Komiliton*innen gesprochen, denen es ähnlich geht und die keinen schriftlichen Nachweis haben.
Konkret möchte ich gern wissen, wie lange es dauert, bis mein Ablehnungsbescheid zurückgenommen wird?
"Lieber Herr ...,
anbei das Zeugnis und die Urkunde. Bitte lassen Sie mich kurz wissen,
ob Sie die Anhänge öffnen konnten und alles notwendige vorliegt, da
meine Immatrikulation ja von dem Einreichen dieser Unterlagen abhängt.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
..."
Die Bestätitgung erfolgte am 21.03.2020 durch den Mitarbeiter des CC:
"Lieber Herr ...,
ja, das Dokument lässt sich problemlos öffnen.
Ich habe Ihr Dokument an meine zuständigen Kolleg*innen weitergeleitet.
Vielen Dank.
Sollten wir noch Rückfragen haben, werden wir Sie kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
..."
Diesen Vorgang nachzuvollziehen hat mich (u.a.wegen eines Rechner-Wechsels seit März) heute mehrere Stunden Zeit gekostet, mich aber vor allem in existentielle Sorgen versetzt. Wie kann so etwas sein, warum werden Vorgänge nicht intern überprüft, bevor Studierende mit solchen Horrormails kontaktiert werden? Am Telefon wurde mir dann gesagt (bevor ich die Bestätigung gefunden hatte), es sei ja nicht das Versäumnis der UHH und ich müsse wohl auf Kulanz hoffen - WTF? Nun ja, bin froh, dass ich nachweisen kann, dass es eben DOCH das Versäumnis der UHH ist. Aber habe jetzt schon mit Komiliton*innen gesprochen, denen es ähnlich geht und die keinen schriftlichen Nachweis haben.
Konkret möchte ich gern wissen, wie lange es dauert, bis mein Ablehnungsbescheid zurückgenommen wird?