Verfahren bei "vorläufig immatrikuliert"
Verfasst: Do 28. Jan 2021, 17:31
Sehr geehrtes Campus-Center Forum,
ich sitze aktuell an meiner B.A. an der Uni HH und muss diese spätestens am 20.04. abgeben. Zusätzlich beginne ich am 01.04. das Studium der Rechtswissenschaft an der Uni HH. In meinem Stine Account steht dieses als "vorläufig immatrikuliert". Wie geht es für mich weiter, wenn ich meine B.A. am 20.04. abgegeben habe? Werde ich direkt exmatrikuliert? Oder passiert dies erst nach der Begutachtung? Und muss ich meine Exmatrikulation dann für Jura vorlegen?
Ich bin mir relativ unsicher und möchte natürlich nicht am Ende das eine oder andere Studium nicht antreten bzw. beenden!
Vielen Dank!
ich sitze aktuell an meiner B.A. an der Uni HH und muss diese spätestens am 20.04. abgeben. Zusätzlich beginne ich am 01.04. das Studium der Rechtswissenschaft an der Uni HH. In meinem Stine Account steht dieses als "vorläufig immatrikuliert". Wie geht es für mich weiter, wenn ich meine B.A. am 20.04. abgegeben habe? Werde ich direkt exmatrikuliert? Oder passiert dies erst nach der Begutachtung? Und muss ich meine Exmatrikulation dann für Jura vorlegen?
Ich bin mir relativ unsicher und möchte natürlich nicht am Ende das eine oder andere Studium nicht antreten bzw. beenden!
Vielen Dank!