Liebe Fabiana Oliveira de Souza,
1) Prinzipiell ist in Hamburg für die Anerkennung von ausländischen Lehramtsabschlüssen die Schulbehörde zuständig. Sie müssten sich also zunächst auf der folgenden Webseite informieren:
https://www.hamburg.de/bsb/bewerbungen/ ... bschluesse.
2) In manchen Fällen wird von der Schulbehörde festgestellt, dass noch ein zusätzliches Unterrichtsfach studiert werden muss, damit Personen im Schuldienst in Hamburg arbeiten können. Dafür gibt es das "
Ergänzungsstudien - Lehramt", welches an der Universität Hamburg angeboten wird. Das Angebot der Ergänzungsstudien der Universität Hamburg richtet sich an internationale Studienabsolventen des Lehramts, die ihr im Ausland absolviertes Lehramtsstudium für die Aufnahme in den Hamburger Schuldienst im Umfang von mindestens 60 bis maximal 85 Leistungspunkte durch ein weiteres Unterrichtsfach ergänzen müssen.
3) Sollte Ihr Lehramtsstudium aus dem Ausland von der Schulbehörde Hamburg nicht anerkannt werden, dann müssten Sie leider den etwas längeren Weg über ein reguläres Lehramtsstudium an der Universität Hamburg einschlagen. Dabei können Ihnen aber eventuell schon vorhanden Leistungen aus Ihrem Studium im Ausland anerkannt werden.
a) Sie würde sich also für den Bachelorstudiengang
Lehramt an Grundschulen ins erst Fachsemester bewerben. Die Bewerbungsphase des Wintersemesters 2021/22 beginnt am 01.06.2021 und endet am 31.07.2021.
Alle für eine Bewerbung erforderlichen Informationen für internationale Studieninteressierte finden Sie auf folgender Webseite:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html. Auf dieser Webseite werden die einzelnen relevanten Punkte wie Hochschulzugangsberechtigung, Deutschnachweise usw. detailliert erläutert.
b) Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen bereits gesagt für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“):
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.
Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Liebe Grüße
Thomas Walter