Anfrage zum Bewerbungsverfahren für Juni/Juli 2021
Verfasst: Do 25. Feb 2021, 17:49
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin angehender Abiturient und möchte an der Universität Hamburg Lehramt Sekundarstufe I und II studieren, in den Fächern Englisch und Geschichte. Dazu haben sich einige Fragen entwickelt.
1) Stimmt es, dass ich bei der Bewerbung nur den Self Assessment CCT einreichen muss und zu welchem Zeitpunkt muss der gemacht werden?
2) Muss man seine Abiturnoten oder Zeugnisnoten in der Bewerbung angeben?
3) Wie rechnet sich ein Jahr Wartezeit auf den Notendurchschnitt an? Zum Beispiel wenn ich einen Notenschnitt von 2,0 habe, wie lange muss ich warten wenn der NC 1,7 ist.
4) Kann ich ein Zeugnis als Beweis für meine Fremdsprachenkenntnisse einreichen? Zum Beispiel wird in Englisch ein Mindestnotenwert von 11 Punkten gefordert.
5) Da ich kein Latein hatte, muss ich das kleine Latinum in den ersten beiden Semestern nachmachen. Es wird aber ein Nachweis von zwei Fremdsprachen gefordert. Muss ich dann eine zweite Fremdsprache angeben und würde auch für diese ein Zeugnis ausreichen? Diese wäre bei mir Französisch (bis zur 10. Klasse).
Mit freundlichen Grüßen
Shimoni Lehmann
Ich bin angehender Abiturient und möchte an der Universität Hamburg Lehramt Sekundarstufe I und II studieren, in den Fächern Englisch und Geschichte. Dazu haben sich einige Fragen entwickelt.
1) Stimmt es, dass ich bei der Bewerbung nur den Self Assessment CCT einreichen muss und zu welchem Zeitpunkt muss der gemacht werden?
2) Muss man seine Abiturnoten oder Zeugnisnoten in der Bewerbung angeben?
3) Wie rechnet sich ein Jahr Wartezeit auf den Notendurchschnitt an? Zum Beispiel wenn ich einen Notenschnitt von 2,0 habe, wie lange muss ich warten wenn der NC 1,7 ist.
4) Kann ich ein Zeugnis als Beweis für meine Fremdsprachenkenntnisse einreichen? Zum Beispiel wird in Englisch ein Mindestnotenwert von 11 Punkten gefordert.
5) Da ich kein Latein hatte, muss ich das kleine Latinum in den ersten beiden Semestern nachmachen. Es wird aber ein Nachweis von zwei Fremdsprachen gefordert. Muss ich dann eine zweite Fremdsprache angeben und würde auch für diese ein Zeugnis ausreichen? Diese wäre bei mir Französisch (bis zur 10. Klasse).
Mit freundlichen Grüßen
Shimoni Lehmann