Zweitstudium in einem verwandten Studiengang
Verfasst: Mo 7. Jun 2021, 18:19
Hallo liebes Campus-Center-Forum-Team,
von WiSe2013/14 bis SoSe16 habe ich das Bachelorstudium "Lehramt für Primar- und Sekundarstufe" studiert (Abschlussnote: 1,35) studiert. Von WiSe16/17 bis SoSe19 folgte das Masterstudium (Abschlussnote: 1,24). Letzte Woche habe ich dann das 2. Staatsexamen durch den Vorbereitungsdienst/Referendariat bestanden.
In den letzten Jahren ist mir klar geworden, dass ich mein Wissen gerne um einen Sonderpädagogikstudiengang erweitern möchte. Die Erziehungswissenschaften und ein Unterrichtsfach kann ich mir wohl trotz der Umstellung von alten auf neue Studiengänge zu großen Teilen anerkennen lassen (https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/anerkennung.html). Damit setze ich mich dann aber erst nach hoffentlicher Zulassung und Immatrikulation näher auseinander.
Bei der Bewerbung sind jedoch verschiedene Fragen aufgetreten:
1) Über die Suchfunktion dieses Forums konnte ich schon herausfinden, dass ich statt meiner Abiturnote auch die Bachelornote als Hochschulzugangsberechtigung angeben kann. Da die Masternote jedoch noch etwas besser ist (eine Regelstudienzeit von mindestens vier Semestern ist gegeben), wollte ich fragen, ob ich auch die Masternote angeben kann?
2) Unter dem Abschnitt: „Bitte geben Sie hier an - ob Sie im angestrebten Studiengang schon immatrikuliert sind oder waren“, gibt es 4 Antwortmöglichkeiten, auf die in der Beschreibung daneben nicht genau eingegangen werden:
a) Ja- ich war bzw. bin im selben Studiengang eingeschrieben und habe noch KEINE Leistungen erbracht.
b) Ja- ich war bzw. bin im selben Studiengang eingeschrieben und habe bereits Leistungen erbracht.
c) Nein- ich war bzw. bin nicht im selben Studiengang immatrikuliert.
d) Ich habe Studienleistungen in einem verwandten Studiengang erbracht.
Die ersten beiden Punkte kann ich definitiv ausschließen. Zuerst hätte ich den dritten Punkt gewählt, aber der vierte Punkt deutet an, dass ich schon in einem Lehramtsstudiengang gewesen bin. Da hier die falsche Antwort zum Ausschluss der Bewerbung führen kann, bin ich verunsichert.
Meiner Meinung nach treffen sowohl Punkt 3 als auch Punkt 4 auf meine Situation zu.
Da ebenfalls geschrieben steht, dass die Antwort keine Auswirkunge auf die spätere Anerkennung von Studienleistungen hat, würde ich lieber auf Nummer sicher gehen und Punkt 3 (nein) wählen.
Was sagen Sie?
3) Ich frage mich, ob es irgendwo eine Möglichkeit gibt, anzumerken, dass ich mir große Teile anerkennen lassen kann/werde und ich damit in Erziehungswisschenschaften und dem Unterrichtsfach kaum jemanden einen Platz wegnehmen werde.
Zwar bin ich bei einem NC von 1,7 und einem Bachelor von 1,4 oder einem Master von 1,2 wahrscheinlich gut abgesichert, dennoch möchte ich ja gleichzeitig niemandem einen Platz wegnehmen. Gibt es da eine Möglichkeit der Anmerkung?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank für die Mühe im Voraus!
Herzliche Grüße
Rina2021
von WiSe2013/14 bis SoSe16 habe ich das Bachelorstudium "Lehramt für Primar- und Sekundarstufe" studiert (Abschlussnote: 1,35) studiert. Von WiSe16/17 bis SoSe19 folgte das Masterstudium (Abschlussnote: 1,24). Letzte Woche habe ich dann das 2. Staatsexamen durch den Vorbereitungsdienst/Referendariat bestanden.
In den letzten Jahren ist mir klar geworden, dass ich mein Wissen gerne um einen Sonderpädagogikstudiengang erweitern möchte. Die Erziehungswissenschaften und ein Unterrichtsfach kann ich mir wohl trotz der Umstellung von alten auf neue Studiengänge zu großen Teilen anerkennen lassen (https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/anerkennung.html). Damit setze ich mich dann aber erst nach hoffentlicher Zulassung und Immatrikulation näher auseinander.
Bei der Bewerbung sind jedoch verschiedene Fragen aufgetreten:
1) Über die Suchfunktion dieses Forums konnte ich schon herausfinden, dass ich statt meiner Abiturnote auch die Bachelornote als Hochschulzugangsberechtigung angeben kann. Da die Masternote jedoch noch etwas besser ist (eine Regelstudienzeit von mindestens vier Semestern ist gegeben), wollte ich fragen, ob ich auch die Masternote angeben kann?
2) Unter dem Abschnitt: „Bitte geben Sie hier an - ob Sie im angestrebten Studiengang schon immatrikuliert sind oder waren“, gibt es 4 Antwortmöglichkeiten, auf die in der Beschreibung daneben nicht genau eingegangen werden:
a) Ja- ich war bzw. bin im selben Studiengang eingeschrieben und habe noch KEINE Leistungen erbracht.
b) Ja- ich war bzw. bin im selben Studiengang eingeschrieben und habe bereits Leistungen erbracht.
c) Nein- ich war bzw. bin nicht im selben Studiengang immatrikuliert.
d) Ich habe Studienleistungen in einem verwandten Studiengang erbracht.
Die ersten beiden Punkte kann ich definitiv ausschließen. Zuerst hätte ich den dritten Punkt gewählt, aber der vierte Punkt deutet an, dass ich schon in einem Lehramtsstudiengang gewesen bin. Da hier die falsche Antwort zum Ausschluss der Bewerbung führen kann, bin ich verunsichert.
Meiner Meinung nach treffen sowohl Punkt 3 als auch Punkt 4 auf meine Situation zu.
Da ebenfalls geschrieben steht, dass die Antwort keine Auswirkunge auf die spätere Anerkennung von Studienleistungen hat, würde ich lieber auf Nummer sicher gehen und Punkt 3 (nein) wählen.
Was sagen Sie?
3) Ich frage mich, ob es irgendwo eine Möglichkeit gibt, anzumerken, dass ich mir große Teile anerkennen lassen kann/werde und ich damit in Erziehungswisschenschaften und dem Unterrichtsfach kaum jemanden einen Platz wegnehmen werde.
Zwar bin ich bei einem NC von 1,7 und einem Bachelor von 1,4 oder einem Master von 1,2 wahrscheinlich gut abgesichert, dennoch möchte ich ja gleichzeitig niemandem einen Platz wegnehmen. Gibt es da eine Möglichkeit der Anmerkung?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank für die Mühe im Voraus!
Herzliche Grüße
Rina2021