Urlaubssemster beantragen

Antworten
Finja Rübcke
Beiträge: 1
Registriert: Di 15. Jun 2021, 11:23

Bearbeitet Urlaubssemster beantragen

Beitrag von Finja Rübcke »

Guten Tag,
ich hätte ein, zwei Frage bezüglich des Antrages zu Urlaubssemstern.
Zum einen wollte ich mich erkunden, ob ich überhaupt berechtigt bin, ein Urlaubssemster zu beantragen, da mein Grund nicht auf der Uni Seite aufgelistet ist. Und zwar habe ich einen einjährigen Auslandsaufenthalt in den USA als Au Pair geplant. Ich werden also Vollzeit arbeiten und habe keine Zeit für das Studium. Eigentlich hätte die Reise bereits letztes Jahr stattfinden sollen, wurde aber wegen Corona um ein Jahr verschoben und fällt nun in mein Studium. Kann man für einen solchen Grund ein Urlaubsemster (bzw. 2) beantragen?
Des Weiteren wollte ich fragen, falls ich nun berechtigt bin einen Antrag zu senden, und dieser akzeptiert wird, ob ich diesen nachträglich (August/September) zurückziehen und im Wintersemester normal studieren kann, da wegen Corona natürlich weiterhin alles auf der Schwebe steht.
Vielen Dank im Voraus!
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 3055
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Urlaubssemster beantragen

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Finja Rübcke,

ein "Auslandsaufenthalt in den USA als Au Pair" ist leider kein an der Universität Hamburg
anerkannter Grund für eine Beurlaubung.

Da es an der Universität Hamburg aber fast keine Modulfristen (d.h. Modul X muss im Fachsemester Y abgeschlossen werden) gibt, steht es fast allen Studierenden der Universität Hamburg frei zu entscheiden, wie vielen Lehrveranstaltungen, Module und Prüfungen sie in einem Semester absolvieren wollen.

Gewisse Ausnahmen bestehen nur für die Studiengänge Rechtswissenschaft (Staatsexamen), Betriebswirtschaftslehre (B. Sc.), Business Administration (M. Sc.) und Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften (B.Sc. und M.Sc.).

Außerdem gibt es auch keine Maximalstudienzeit an der Universität Hamburg, sodass man sich diesbezüglich keine Sorgen um die Anzahl der Fachsemester in einem Studiengang machen muss.

Die Beantragung eines Urlaubssemesters ist in der Regel also nicht zwingend erforderlich.

Es wäre auch zu überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, sich für den Zeitraum zu exmatrikulieren und dann im Folgesemester ins höhere Fachsemester zu bewerben. Ob dies eine Option ist, hängt vom Studiengang, Ihren bisherigen Leistungen und der Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ab.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten