Verschiedenes zum Nebenfachwechsel
Verfasst: Fr 9. Jul 2021, 17:33
Hallo liebe Mitstudierende und Mitarbeiter der UHH,
TL;DR (kurze Zusammenfassung): 1. Sollte der Antrag zum Nfwechsel bis zum 10.07. und nicht zum 15.07. gestellt werden?
2. Findet die Auswahl der Bewerber*innen auf ein höheres Fachsemester nur per NC statt?
3. Kann ich mich per Nachweis der Studienleistungen auf das erste Fachsemester eines Studiengangs bewerben?
1. Zum WiSe hin würde ich gerne mein Nf wechseln und vor ein paar Tagen schrieb mir eine Kommilitonin, dass der Antrag (trotz der Frist bis zum 15.07.) bis zum 10.07. eingereicht werden solle. Ich glaube mich auch an einen solchen Hinweis erinnern zu können, nun weiß ich jedoch nicht, ob mir mein Gedächnis einen Streich spielt oder nicht, da ich nach erneutem abklappern aller zum Nebenfachwechsel relevanten Dokumente keinen Hinweis auf einen solchen Termin gefunden habe.
2. Wird bei der Bewerbung auf ein höheres Fachsemester ausschließlich auf die Abiturnote geachtet, da die Anerkennung von Studienleistungen in den meisten Fällen ja erst nach einer erfolgreichen Immatrikulation in das angewählte Studienfach erfolgt. (Transcript of records = Nachweis der Studienleistugen?)
3. Kann ich mich per Nachweis der Studienleistungen auf das erste Fachsemester eines Studiengangs bewerben?
Zur Info warum ich soetwas in Erwägung ziehe: Ich befinde mich zurzeit in meinem zweiten Semester und habe bislang ein Fach im freien Wahlbereich angewählt, welches ich in meinem nächsten Semester als Nf anwählen wollte. Das letzte Semester fiel mir jedoch in diesem Fach sehr schwer, weshalb ich gerne die Möglichkeit hätte es zu wiederholen und per Abiturnote würde ich wahrscheinlich keinen Platz im ersten Fachsemester erlangen.
Vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben meinen Beitrag zu lesen!
Mfg
Marcus
TL;DR (kurze Zusammenfassung): 1. Sollte der Antrag zum Nfwechsel bis zum 10.07. und nicht zum 15.07. gestellt werden?
2. Findet die Auswahl der Bewerber*innen auf ein höheres Fachsemester nur per NC statt?
3. Kann ich mich per Nachweis der Studienleistungen auf das erste Fachsemester eines Studiengangs bewerben?
1. Zum WiSe hin würde ich gerne mein Nf wechseln und vor ein paar Tagen schrieb mir eine Kommilitonin, dass der Antrag (trotz der Frist bis zum 15.07.) bis zum 10.07. eingereicht werden solle. Ich glaube mich auch an einen solchen Hinweis erinnern zu können, nun weiß ich jedoch nicht, ob mir mein Gedächnis einen Streich spielt oder nicht, da ich nach erneutem abklappern aller zum Nebenfachwechsel relevanten Dokumente keinen Hinweis auf einen solchen Termin gefunden habe.
2. Wird bei der Bewerbung auf ein höheres Fachsemester ausschließlich auf die Abiturnote geachtet, da die Anerkennung von Studienleistungen in den meisten Fällen ja erst nach einer erfolgreichen Immatrikulation in das angewählte Studienfach erfolgt. (Transcript of records = Nachweis der Studienleistugen?)
3. Kann ich mich per Nachweis der Studienleistungen auf das erste Fachsemester eines Studiengangs bewerben?
Zur Info warum ich soetwas in Erwägung ziehe: Ich befinde mich zurzeit in meinem zweiten Semester und habe bislang ein Fach im freien Wahlbereich angewählt, welches ich in meinem nächsten Semester als Nf anwählen wollte. Das letzte Semester fiel mir jedoch in diesem Fach sehr schwer, weshalb ich gerne die Möglichkeit hätte es zu wiederholen und per Abiturnote würde ich wahrscheinlich keinen Platz im ersten Fachsemester erlangen.
Vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben meinen Beitrag zu lesen!
Mfg
Marcus