Rückmeldung
Verfasst: Mi 9. Mär 2016, 16:37
Hallo zusammen,
ich studiere Rechtswissenschaften und habe die schriftlichen Prüfungen des ersten Staatsexamens bestanden. Einen Termin für die mündliche Prüfung habe ich noch nicht zugeschickt bekommen, diese wird voraussichtlich im April 2016 stattfinden.
Nun meine Frage: Muss ich mich für das kommende Sommersemester zurückmelden (indem ich den Semesterbeitrag überweise)?
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um meinen Freischuss handelt und ich in Erwägung ziehe, einen Verbesserungsversuch vorzunehmen. Ändert dies etwas daran, ob ich mich zurückmelden muss?
Vielen Dank im Voraus für ihre Antworten.
Lieben Gruß
Jana
ich studiere Rechtswissenschaften und habe die schriftlichen Prüfungen des ersten Staatsexamens bestanden. Einen Termin für die mündliche Prüfung habe ich noch nicht zugeschickt bekommen, diese wird voraussichtlich im April 2016 stattfinden.
Nun meine Frage: Muss ich mich für das kommende Sommersemester zurückmelden (indem ich den Semesterbeitrag überweise)?
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um meinen Freischuss handelt und ich in Erwägung ziehe, einen Verbesserungsversuch vorzunehmen. Ändert dies etwas daran, ob ich mich zurückmelden muss?
Vielen Dank im Voraus für ihre Antworten.
Lieben Gruß
Jana